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Zusammenführung der beiden Abteilungen Schulaufsicht und Schulevaluation

Die neue Abteilung Schulcontrolling nimmt ihre Arbeit ab 1.8.2015 auf

Schwyz, 7. Mai 2015

Zusammenführung der beiden Abteilungen Schulaufsicht und Schulevaluation

Die neue Abteilung Schulcontrolling nimmt ihre Arbeit ab 1.8.2015 auf

(ER/BiD) Der Kantonsrat erklärte im vergangen Jahr die Motion M 8/13 „Abschaffung der Abteilung Schulevaluation“ erheblich und hat diese in ein Postulat überführt. Aufgrund dieser politischen Ausgangslage hat der Erziehungsrat die Aufgaben der Schulevaluation stark eingeschränkt und die beiden Abteilungen Schulevaluation und Schulaufsicht werden unter einer Leitung zusammengeführt. Das Grobkonzept der neuen Abteilung Schulcontrolling sowie die angepassten Weisungen wurden vom Erziehungsrat am 24. April 2015 genehmigt.

Die Zusammenführung der beiden Abteilungen Schulevaluation und Schulaufsicht unter der Prämisse des Postulats bringt ein reduziertes und verändertes Aufgabengebiet vor allem im Bereich der Evaluation mit sich. Entsprechend mussten die Aufgaben und die Weisungen für das Schulcontrolling durch den Erziehungsrat angepasst werden. Er hat gemäss Gesetz ein Qualitätssystem zur Steuerung und Überwachung der Volksschule festzulegen. Mit Erlass der neuen Weisungen über das Schulcontrolling kommt der Erziehungsrat diesem gesetzlichen Auftrag nach. Die neuen Weisungen für die Steuerung und Überwachung der Volksschule mit dem Schulcontrolling bilden das neue System mit seinen neuen Aufgaben ab.

Restrukturierung auf das neue Schuljahr 2015/2016
Aufgrund der angepassten Weisungen hat das Amt für Volksschulen und Sport ein Grobkonzept für das Schulcontrolling ausgearbeitet und dem Erziehungsrat vorgelegt. Die neu gebildete Abteilung Schulcontrolling wird gegenüber den bisherigen Gegebenheiten mit einem Drittel weniger Personalressourcen auskommen. Sie nimmt weiterhin den Grundauftrag wahr, welcher sowohl Beaufsichtigen als auch Beurteilen beinhaltet. Auch sorgt sie weiterhin dafür, dass die Schulen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und die Qualitätssicherung und –entwicklung im System der geleiteten Volksschulen greifen.

Damit verfügt der Erziehungsrat weiterhin über ein Aufsichtssystem, welches notwendiges Steuerungswissen im Volksschulbereich generiert. Es bietet auch die Möglichkeit, die Umsetzung kantonaler Vorgaben oder bildungspolitischer Themen durch die Abteilung Schulcontrolling stichprobenartig oder bei Bedarf flächendeckend kontrollieren zu lassen.

Die Änderungen im Aufsichtswesen wirken sich auch auf die Kreiseinteilung der Schulinspektoren aus. Die Schulen werden vom Amt für Volksschulen und Sport über die Änderungen direkt informiert. 

Amt für Volksschulen und Sport
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