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Lehrplan 21 - Rahmenbedingungen im Kanton Schwyz

Vernehmlassung des Erziehungsrates

Schwyz, 27. April 2015

Lehrplan 21 - Rahmenbedingungen im Kanton Schwyz

Vernehmlassung des Erziehungsrates

 

(BiD/i) Der Erziehungsrat ist zuständig für den Lehrplan der Volksschulen. Der Lehrplan 21 soll ab Schuljahr 2017/2018 auf der Kindergarten- und Primarstufe und ab Schuljahr 2018/2019 auf der Sekundarstufe I umgesetzt werden. Der Erziehungsrat legte dazu die Fachbezeichnungen, die Lektionentafeln und die Eckwerte der Weiterbildungen fest und lädt die Vernehmlassungspartner zur Stellungnahme ein. Für die Öffentlichkeit werden Informationsveranstaltungen durchgeführt.

Im Jahr 2013 wurde der Inhalt des Lehrplans 21 bei allen Deutschschweizer Kantonen in Konsultation gegeben. Gestützt auf diese Rückmeldungen erfolgte durch die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) eine Überarbeitung. Im Oktober 2014 gab die D-EDK den Lehrplan zur Umsetzung in den Kantonen frei (siehe www.lehrplan.ch). Damit wird der Verfassungsauftrag des Bundes umgesetzt: Das Stimmvolk hat mit grosser Mehrheit den Auftrag erteilt, die Ziele der Volksschule zu harmonisieren um die Grenzen der Kantone „durchlässiger“ zu gestalten. Der Lehrplan 21 wurde von Praktikern für Praktiker entwickelt.

Zeitgemässer Lehrplan
Deutsch, Mathematik sowie die naturwissenschaftlichen Fächer nehmen unverändert einen grossen Stellenwert ein. Ebenso die berufliche Orientierung mit der Berufswahl. Ein Vergleich mit dem bestehenden Lehrplan zeigt, dass vieles in ähnlicher Weise weitergeführt wird. Der gültige kantonale Lehrplan ist jedoch in Teilen über 20 Jahre alt und entspricht den Anforderungen nicht mehr vollumfänglich. Deshalb werden unter anderem „Medien und Informatik“ sowie „Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft)“ aufgewertet. Der neue Lehrplan bedingt Weiterbildungen für die Schulleitungen und Lehrpersonen, die im Rahmen der bestehenden Weiterbildungsressourcen erfolgen können. Der Kompetenzbegriff umfasst wie bisher die Verbindung von Wissen und Können. Die Lehrpersonen bleiben auch künftig die Hauptpersonen. Die Unterrichtskosten bleiben unverändert, da die Umsetzung einen unveränderten Lektionenbedarf vorsieht.

Weiteres Vorgehen
Der Kantonsrat hat über die Gültigkeit bzw. Ablehnung oder Annahme der zustande gekommenen Volksinitiative „Nein zum Lehrplan 21“ zu beschliessen. Unter Beachtung dieses Verfahrens hält der Erziehungsrat mit dem Einverständnis des Regierungsrates vorerst am bereits früher kommunizierten Terminplan fest und lädt die Vernehmlassungspartner (Schulträger, hauptverantwortliche Schulleitungen, schulnahe und weitere Verbände, Sekundarstufe II und Hochschulen, Parteien im Kantonsrat, Kantonalkirchen, kantonale Verwaltung und Fachberatungen) bis zum 26. August 2015 zu Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung ein. Gestützt auf diese Vernehmlassungsresultate wird der Erziehungsrat das weitere Vorgehen beschliessen.

Zudem werden öffentliche Informationsveranstaltungen für alle Interessierten durchgeführt:

  • Montag, 11. Mai 2015, 19.00 – 20.30 Uhr, Mythenforum, Reichstr. 12, 6431 Schwyz
  • Donnerstag, 21. Mai 2015, 19.00 – 20.30 Uhr, Gemeindesaal, Paracelsuspark 2, 8840 Einsiedeln
  • Dienstag, 26. Mai 2015, 19.00 – 20.30 Uhr, Mehrzweckhalle, Burggasse 4, 8852 Altendorf

Erziehungsrat
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Fragebogen


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