Navigieren im Kanton Schwyz

Zentralschweizer Literaturförderung

Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten

Schwyz, 27. April 2015

Zentralschweizer Literaturförderung

Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten

 

(Amtl.) Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben wiederum gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Für Werkbeiträge stehen insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung.

Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden – mit der Ausschreibung 2015/16 nun bereits zum neunten Mal.

Werkbeiträge und Nachwuchsförderung
Für Werkbeiträge stellen die sechs Zentralschweizer Kantone insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000 bis 25 000 Franken vergeben, davon einen Beitrag von 5 000 bis 10 000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks.

Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauf-tragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss Reglement eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Regula Walser, Lektorin, Zürich (Präsidentin); Katja Alves, Autorin, Zürich; Alexandra von Arx, Literaturkritikerin, Burgdorf; Matthias Burki, Verleger, Luzern; Ulrike Ulrich, Autorin, Zürich. Mit beratender Stimme vertritt Franz-Xaver Risi, Kulturbeauftragter des Kantons Schwyz, die KBKZ in der Jury.

Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Ausschreibung mindestens seit 3 Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweisen. Die Konferenz der Kulturbeauftragten der Zentralschweiz entscheidet abschliessend über die Teilnahme.

Eingereicht werden dürfen ausschliesslich Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater Wettbewerb statt. Manuskripte sollen mindestens 30 Seiten, jedoch maximal 50 Seiten umfassen. Pro Person ist nur 1 Eingabe gestattet.

Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 31. Juli 2015 einzureichen. Die Jury wird im November/Dezember 2015 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2016 statt.

Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können auf www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung, Rubrik Literaturförderung) oder bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung c/o Kanton Schwyz, Kulturförderung, Postfach 2202, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 19 48, E-Mail: franz-xaver.risi@sz.ch bezogen werden.

Amt für Kultur
Information


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken