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Bund lehnt Sistierung der Axen-Planung ab

UVEK führt Plangenehmigungsverfahren für die neue Axenstrasse weiter

Schwyz, 9. April 2015

Bund lehnt Sistierung der Axen-Planung ab

UVEK führt Plangenehmigungsverfahren für die neue Axenstrasse weiter

 

(BD/i) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) lehnt den mit der Einsprache von Umweltverbänden gegen das Ausführungsprojekt „N4 Neue Axenstrasse“ eingereichten Sistierungsantrag ab. Es wurde eine Sistierung der Planungsarbeiten gefordert, bis klar sei, welche Auswirkungen die angekündigte kantonale Volksinitiative „Axen vors Volk“ habe. Mit dem Entscheid des UVEK wird das Plangenehmigungsverfahren unverändert weitergeführt.

Im September 2014 hat der Kanton Schwyz beim UVEK das Ausführungsprojekt „N4 Neue Axenstrasse“ zur Prüfung eingereicht. Seither führt das UVEK das ordentliche Plangenehmigungsverfahren durch, zu dem auch die öffentliche Auflage vom 15. Oktober 2014 bis 13. November 2014 gehörte.

Forderung nach Sistierung
Die Alpen-Initiative, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz und der Verkehrs-Club der Schweiz erhoben gegen das Ausführungsprojekt Einsprache und forderten eine Sistierung des Plangenehmigungsverfahrens. Begründet wurde diese Forderung mit der im Kanton Schwyz angekündigten Volksinitiative „Axen vors Volk“, die je nach Abstimmungsausgang Auswirkungen auf das Projekt haben könnte.

UVEK sieht keinen Zusammenhang
Das UVEK lehnt die Forderung nach einer Sistierung ab. Es sei kein Zusammenhang zwischen dem nach Bundesrecht laufenden Plangenehmigungsverfahren und einer kantonalen Initiative mit politischem Charakter gegeben, begründet das UVEK seinen Entscheid. Eine Sistierung bis nach einer kantonalen Volksabstimmung über die Initiative wäre in zeitlicher Hinsicht absolut ungewiss und deshalb für die am Verfahren beteiligten Parteien nicht vertretbar. Das UVEK kommt zum Schluss, dass das Plangenehmigungsverfahren „N4 Neue Axenstrasse“, insbesondere unter dem Aspekt der Rechtssicherheit, fortzuführen ist.

In Übereinstimmung mit Bundesrat und Regierungsrat
Die rechtliche Einschätzung des UVEK, das sich gegen einen Planungsstopp am Axen ausspricht, deckt sich auch mit den Antworten des Bundesrats und des Schwyzer Regierungsrats, die bereits früher politische Vorstösse mit dieser Zielsetzung abgelehnt haben.

Baudepartement
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