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Montessori Schule March unter Beobachtung

Erziehungsrat nimmt Aufsichtspflicht ernst

Montessori Schule March unter Beobachtung

Erziehungsrat nimmt Aufsichtspflicht ernst

(ER/i) In den vergangenen Tagen hat sich die Medienberichterstattung rund um die Montessori Schule March verschärft. Unter anderem werden dabei dem Bildungsdepartement aufsichtsrechtliche Unterlassungen vorgeworfen. Aus Sicht des Erziehungsrats sind diese Vorwürfe klar zurückzuweisen. Das mit der Aufsicht beauftragte Amt für Volksschulen und Sport ist in regelmässigem Kontakt mit der Schule, hat das Funktionieren des Schulbetriebs wiederholt überprüft und hat von den verantwortlichen Schulbehörden zusätzliche Erklärungen und Nachweise verlangt. Der Erziehungsrat wird im Rahmen seiner nächsten Sitzung zudem den Evaluationsbericht beraten und allfällig daraus abzuleitende Schritte beschliessen.

Die Montessori Schule March (MSM) ist in den vergangenen Tagen medial ins Rampenlicht gerückt. Im Vordergrund der geäusserten Vorwürfe stehen finanzielle Probleme, ungenügende Organisation und Betriebsstrukturen, eine mangelhafte Personalsituation sowie angeblich seit Jahren bestehende, jedoch bislang noch nie gerügte pädagogisch-fachliche Mängel. In diesem Zusammenhang wird auch die kantonale Schulaufsicht kritisiert.

Erziehungsrat und Bildungsdepartement bedauern den über die Medien ausgetragenen Konflikt. Ist dieser doch nicht förderlich, um Vertrauen und Sicherheit zu schaffen. Unter der aktuellen Unsicherheit leiden in erster Linie betroffene Kinder und Jugendliche, deren Familien, aber auch die Arbeitnehmenden der Schule. 

Erziehungsrat als Bewilligungsbehörde
Bei der MSM handelt es sich um eine Privatschule, die der Bewilligungspflicht durch den Erziehungsrat unterliegt. Die Bewilligungsvoraussetzungen hat der Erziehungsrat in den Weisungen zur Führung von privaten Volksschulen festgehalten. Im Bewilligungsverfahren werden im Wesentlichen schulische Bedingungen (Einhaltung Lehrpläne, Zeugnisbestimmungen etc.), personelle Bedingungen (Schulleitung mit anerkannter pädagogischer Ausbildung, Lehrpersonen mit anerkannten Lehrdiplomen) sowie räumliche Bedingungen (adäquate Infrastruktur, vorhandene Fachräume, genügend grosses Pausenareal) überprüft.

Nach erfolgter Bewilligung unterstehen die Privatschulen dem kantonalen Schulcontrolling, welches durch das Amt für Volksschulen und Sport wahrgenommen wird. Dieses beaufsichtigt durch einen Schulinspektor die Privatschulen und prüft die jeweils auf Ende Schuljahr eingereichten Jahresberichte. Bei Nichteinhalten der Rahmenbedingungen kann der Erziehungsrat als Bewilligungsbehörde Auflagen für den Weiterbetrieb erteilen oder als letzte Massnahme die Bewilligung für das Führen einer Privatschule entziehen. Er hat sich dabei als staatliche Aufsichtsbehörde an den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu halten.

Unterschiedliche Zuständigkeiten
Zahlreiche der in den Medien genannten Vorwürfe fallen gemäss vorstehenden Ausführungen nicht in die Zuständigkeit der vom Erziehungsrat mit der Aufsicht betrauten Abteilung Schulaufsicht. So ist es etwa für die kantonale Bewilligung nicht von Bedeutung, ob die Auflagen der Assoziation Montessori Schweiz zur Aufrechterhaltung des Montessori-Labels erfüllt sind. Auch Fragen der Ausgestaltung und Ausübung des Stiftungsrechts fallen nicht in die Zuständigkeit des Erziehungsrats.

Montessori Schule March unter verstärkter Beobachtung
Der Erziehungsrat zeigt sich besorgt über die betrieblichen Probleme, den regen personellen Wechsel in der Schulleitung in den letzten zwei Jahren und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen im Bereich der Schulqualität. Bislang sind jedoch seitens MSM die wesentlichen Bewilligungsbedingungen schulischer, personeller und räumlicher Art gemäss den Weisungen des Erziehungsrats eingehalten. Ungeachtet dessen hat der Erziehungsrat bereits im Februar das Amt für Volksschulen und Sport beauftragt, die MSM einer verstärkten Beobachtung zu unterziehen und von der Schule sowie deren Trägerschaft zusätzliche Unterlagen und Informationen einzufordern.

Faktenbasierter Entscheid
Für den Erziehungsrat steht ausser Frage, aufgrund des medialen Drucks voreilige Entscheide zu fällen. An der Erziehungsratssitzung von Ende April werden die Ergebnisse der verstärkten Aufsicht sowie der Evaluationsbericht, der die Resultate der im Dezember 2014 an der MSM durchgeführten Qualitätsprüfung wiedergibt, vorliegen. Basierend auf all diesen Beurteilungselementen wird der Erziehungsrat über die weiteren Schritte informieren.   

Erziehungsrat
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