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Kein Planungsstopp am Axen

Sinnvolle Tunnellösung liegt vor

Schwyz, 30. März 2015

Kein Planungsstopp am Axen

Sinnvolle Tunnellösung liegt vor

 

(BD/i) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz kommt in seiner Antwort an die Nationalräte Andy Tschümperlin und Pirmin Schwander sowie an die Axeninitiative zum Schluss, dass kein Anlass zu einem Planungsstopp im Vorhaben Neue Axenstrasse besteht. Seit den 1980er-Jahren wird nach einer sinnvollen Tunnellösung am Axen gesucht. Diese liegt mit dem aufgelegten Ausführungsprojekt vor.

Seit Jahrzehnten genügt die Axenstrasse den heutigen Anforderungen nicht mehr. Ausserdem musste sie wegen Naturereignissen sowie grossen Unfällen immer wieder gesperrt werden. Bereits 1986 genehmigten die beiden Kantonsregierungen Schwyz und Uri nach einer intensiven Konfliktanalyse den Zielkatalog für eine Erneuerung der Axenstrasse. Dieser umfasste schon damals eine nachhaltige Tunnellösung zwischen Brunnen und Flüelen, um die Sicherheit und Verfügbarkeit der wichtigen Nord-Süd-Route zu gewährleisten und Sisikon vom Verkehr zu entlasten. Nachdem Ende 1999 die Planungen zu einem durchgehenden Fronalp-Tunnel (Ingenbohl–Gumpisch/Sisikon-Süd) verworfen wurde, empfahl eine Expertengruppe die Variante „Etappierter Tunnel“ mit dem Morschacher Tunnel und dem Sisikoner Tunnel. Die Kantonsregierungen stimmten dieser Variante zu und erhielten vom Bund den Auftrag, das Generelle Projekt A4 Neue Axenstrasse auszuarbeiten. Dieses wurde vom Bundesrat im Januar 2009 genehmigt.

Ausführungsprojekt weit fortgeschritten
Inzwischen sind die Planungsarbeiten am Ausführungsprojekt weit fortgeschritten. Im Herbst 2014 erfolgte die öffentliche Planauflage. Erwartungsgemäss sind dabei Einsprachen eingegangen, die derzeit behandelt werden. Die Bauherrschaft – die Kantone Uri und Schwyz unter Aufsicht des Bundesamtes für Strassen ASTRA – geht weiterhin vom Erhalt der Baugenehmigung im Jahr 2016 und dem Start der Bauvorarbeiten ab dem Jahr 2017 aus. Der Bau der Neuen Axenstrasse mit dem Morschacher Tunnel und dem Sisikoner Tunnel gehört zum Auftrag „Netzvollendung Nationalstrasse“ des Bundes. Der Bau der neuen Tunnel dient nicht nur der Umfahrung der stark belasteten Dörfer Sisikon und Brunnen. Es wird damit auch dem Risiko von Felsstürzen und Murgängen auf der offenen Strecke ausgewichen und die Strassensicherheit steigt erheblich, was angesichts der vielen schweren Unfälle auf der heutigen Axenstrasse dringend notwendig ist. Der Bund und die beiden involvierten Kantone treiben deshalb das Projekt mit hoher Priorität voran.

Forderung nach Planungsstopp abgelehnt
Im Dezember 2014 haben die beiden Schwyzer Nationalräte Andy Tschümperlin und Pirmin Schwander eine Motion „Planungsstopp am Morschacher Tunnel“ eingereicht. Der Bundesrat hat diese im Februar 2015 beantwortet und empfiehlt den Eidgenössischen Räten die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat verweist in seiner Antwort auf mehrere frühere Stellungnahmen in dieser Sache und betont, dass alle rechtlichen Grundlagen für die weiteren Projektschritte zum Bau der Neuen Axenstrasse vorhanden sind. Im Januar 2015 haben die beiden Nationalräte Andy Tschümperlin und Pirmin Schwander zusammen mit dem Initiativkomitee „Axen vors Volk“ auch beim Schwyzer Regierungsrat einen Planungsstopp am Axen gefordert. Die Argumente im betreffenden Schreiben sind weitgehend dieselben wie in der Motion im Nationalrat. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat das Schreiben beantwortet und schliesst sich dabei der Antwort des Bundesrates auf die Motion an. Auch der Schwyzer Regierungsrat sieht keine Veranlassung, einen Planungsstopp im Projekt Neue Axenstrasse zu erlassen. Es besteht weder aus rechtlicher noch finanzieller Sicht Anlass für die Einstellung der Projektierungsarbeiten. Der Kanton Schwyz ist – wie alle anderen Kantone auf ihrem Kantonsgebiet – bundesrechtlich in der Pflicht, bei der Planung, Ausführung und Finanzierung von Nationalstrassenausbauten mitzuwirken.

Bei der Kostenbeteiligung handelt es sich um gebundene Ausgaben. Somit besteht kein Handlungsspielraum und es ist auch kein Verpflichtungskredit.

Staatskanzlei
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