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Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung

Kontrollen durch das Amt für Umweltschutz im Jahr 2014

Schwyz, 26. März 2015

Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung

Kontrollen durch das Amt für Umweltschutz im Jahr 2014

(AfU/i) Das Amt für Umweltschutz (AfU) führte im Jahr 2014 Stichprobenkontrollen bei zehn Mobilfunkanlagen vor Ort durch. Die strengen vorsorglichen Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung wurden bei sämtlichen Messungen in nahegelegenen Wohn- und Arbeitsräumen eingehalten. Allerdings stellte das AfU Abweichungen gegenüber den Baubewilligungen fest.

Messungen der Mobilfunkstrahlung

Die beauftragte Fachfirma mass in ausgewählten Wohn- oder Arbeitsräumen in der Nähe der zehn Mobilfunkanlagen die Mobilfunkstrahlung. Die Messungen erfolgten, ohne vorgängig die Betreiber zu informieren. Die gemessenen Werte wurden auf die maximal zulässigen Sendeleistungen der betreffenden Anlagen hochgerechnet. In sämtlichen untersuchten Räumen lagen sowohl die gemessene wie auch die hochgerechnete Mobilfunkstrahlung unter den vorsorglichen Grenzwerten zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung.

Abgleich der Antenne mit der Baubewilligung

Da die bauliche Ausführung von Mobilfunkanlagen die Ausbreitung der Funkwellen und somit die Immissionen in der Umgebung beeinflussen, wurde mit zehn Stichproben überprüft, ob sie den Baubewilligungen entsprachen. Bei der Hälfte der kontrollierten zehn Anlagen fand die beauftragte Messfirma Abweichungen zur Baubewilligung. Bei den festgestellten Mängeln handelt es sich um Abweichungen in Höhe oder Ausrichtung der Antenne. Die betroffenen Mobilfunkanbieter wurden aufgefordert, die Mängel zu beheben.

Messungen der Höhen von ausgewählten Wohn- oder Arbeitsräumen

Als wesentlicher Bestandteil von Baugesuchen von Mobilfunkanlagen reichen die Gesuchsteller jeweils Immissionsprognosen der Strahlenbelastungen in Wohn- oder Arbeitsräumen in der Umgebung ein. Die entsprechenden Berechnungen stimmen nur dann, wenn die Höhenangaben für diese Räume korrekt sind. Deshalb überprüfte die Fachfirma vier in den entsprechen Baugesuchen angegebenen Höhenangaben. In einem Fall stellte sie eine wesentliche Abweichung fest. Der betroffenen Mobilfunkanbieter muss nochmals vermessen sowie die Immissionsprognose neu berechnen.

Mehrere Kontrollmechanismen beim Betrieb der Anlagen

Nebst den Stichproben des AfU kommen routinemässig mehrere Kontrollmechanismen zum Tragen, welche gewährleisten, dass die Mobilfunkanlagen gemäss den Bewilligungen betrieben werden. So vergleicht das AfU die aktuellen Betriebsdaten laufend mit den Bewilligungen. Die Richtigkeit der Betriebsdaten wird durch Stichproben bei den Mobilfunkanbietern überprüft. Im Weiteren sind die Mobilfunkanbieter verpflichtet, automatisiert täglich zu überprüfen, ob die Sendeleistungen und Ausrichtungen der Antennen den aktuellen Bewilligungen entsprechen. Falls Abweichungen festgestellt werden, müssen diese innert kurzer Frist korrigiert werden.

 

 

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen über den Elektrosmog sind unter www.sz.ch/afuverfügbar.

Umweltdepartement


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