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Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs gemäss Vorschlag des Bundesrates

NFA-Geberkantone trafen sich mit ihren Stände- und Nationalräten in Bern

Schwyz, 2. März 2015

Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs gemäss Vorschlag des Bundesrates

NFA-Geberkantone trafen sich mit ihren Stände- und Nationalräten in Bern

 

(FD/i) Die Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der neun Geberkantone haben sich zum Sessionsauftakt im Bundeshaus mit ihren Stände- und Nationalräten getroffen, um über die bevorstehende Behandlung der NFA-Vorlage zu sprechen. Es ging dabei vorab um die Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Für die Geberkantone würde dies eine Entlastung von insgesamt 196 Mio. Franken bedeuten. Der Kanton Schwyz würde ab dem Jahr 2016 ca. 14 Millionen Franken weniger in den Ressourcenausgleich zahlen müssen. Der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel vertrat die Position der Geberkonferenz zur Dotationskürzung des Ressourcenausgleichs.

Am 2. März 2015 waren sämtliche Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der neun Geberkantone Zürich, Zug, Schwyz, Nidwalden, Schaffhausen, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt und Genf im Bundeshaus und haben zum Sessionsauftakt mit ihren Stände- und Nationalräten über die bevorstehende Behandlung der NFA-Vorlage gesprochen. Am 10. März 2015 wird die Vorlage im Nationalrat behandelt, nachdem die Finanzkommission des Nationalrates dem Vorschlag des Bundesrates nach einer Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs mit 13 zu 11 Stimmen zugestimmt hat. Der Ständerat, welcher die Vorschläge des Bundesrates bereits Ende 2014 abgelehnt hat, wird sich gegebenenfalls am 17. März 2015 nochmals mit der Vorlage auseinandersetzen. Gibt es keine Einigung zwischen den Räten, kommt es in der Sommersession zum Differenzbereinigungsverfahren.

Deutlich übertroffener Zielwert rechtfertigt die Reduktion des Ressourcenausgleichs
Für den Vorschlag des Bundesrates betreffend Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs sprechen gute Gründe. Die Kürzung orientiert sich am Ergebnis des bundesrätlichen Wirksamkeitsberichts 2012-2015. Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes aus dem Ressourcenausgleich muss sich an den Zielvorgaben des Gesetzes messen. Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) gibt einen „anzustrebenden“ Zielwert, d.h. eine Mindestausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts des Ressourcenpotenzials vor. Damit sollen alle Kantone über genügend finanzielle Ressourcen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben verfügen. Der Wirksamkeitsbericht hat aufgezeigt, dass dieser Zielwert in allen Jahren der zweiten Beitragsperiode 2012-2015 deutlich übertroffen wurde. Gemessen an der Zielsetzung haben die ressourcenstarken Kantone und der Bund seit 2012 gemäss Wirksamkeitsbericht kumuliert 1.4 Mrd. Franken mehr in den Ressourcenausgleich einbezahlt als notwendig gewesen wäre. Die Kürzung der Dotation des Ressourcenausgleichs ist daher konsequent und entspricht der Absicht des Gesetzgebers.

Geringere Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen
Die Mindestausstattung wurde in den letzten Jahren immer übertroffen; zahlreiche Nehmerkantone haben ihre steuerliche Ausschöpfung seit 2008 markant gesenkt, so dass die Unterschiede der steuerlichen Ausschöpfung zwischen Geber- und Nehmerkantonen seit Einführung des NFA praktisch verschwunden sind. Bei den juristischen Personen haben die Nehmerkantone seit 2012 sogar eine tiefere steuerliche Ausschöpfung als der Durchschnitt der Geberkantone. Bei der steuerlichen Ausschöpfung der natürlichen Personen nähern sich Nehmer- und Geberkantone immer stärker an. Und auch die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit haben sich verkleinert, was der Bundesrat im Wirksamkeitsbericht bestätigt hat. In den Debatten wurde immer wieder behauptet, dass die Disparitäten in der Entwicklung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone zugenommen hätten und daher die Dotierung zu erhöhen sei. Diese Aussage wird in der Analyse des bundesrätlichen Wirksamkeitsberichts klar widerlegt.

Frei werdende Bundesmittel zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs
Gleichzeitig mit der Dotierung des Ressourcenausgleichs beinhaltet die Vorlage auch die Festlegung der Grundbeiträge für den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Lastenausgleich. Die NFA-Geberkonferenz fordert – im Gegensatz zum Bundesrat – die aus dem Ressourcenausgleich frei werdenden Mittel des Bundes für den soziodemografischen Lastenausgleich einzusetzen und diesen somit einseitig aufzustocken. Der Kanton Schwyz profitiert davon nicht, unterstützt aber die Forderung der Geberkonferenz solidarisch mit, weil statistisch durch erhärtete Fakten nachgewiesen wurde, dass die soziodemografischen Sonderlasten im Vergleich zu den geografisch-topografischen Sonderlasten höher ausfallen.

Ziele der Geberkantone für die nächste NFA-Periode 2016-2019
Die Geberkantone haben mit insgesamt sieben Positionen Vorschläge in den Wirksamkeitsbericht eingebracht, die Mängel am geltenden NFA korrigieren und das Finanzausgleichssystem fairer, solidarischer und gerechter gestalten würden. Die NFA-Geberkantone erachten die Positionen nach wie vor als richtig. Die Konferenz der Kantonsregierungen und der Bundesrat haben sich bereit erklärt, verschiedene Forderungen der Geberkantone im Hinblick auf die nächste Finanzierungsperiode 2016-2019 vertieft zu prüfen. Insbesondere die Eliminierung des Solidarhaftungseffekts ist den Geberkantonen ein zentrales Anliegen. Die Geberkantone wollen die heute bestehende gegenseitige Haftung durch eine fixe Quote für die Abschöpfung des überdurchschnittlichen Ressourcenpotenzials ersetzen. Dadurch schwanken die Beiträge weniger stark. Kein Geberkanton soll wegen einer ungünstigen Wirtschaftsentwicklung für einen anderen Geberkanton einspringen müssen. Gerade der Kanton Schwyz setzt sich stark für diese Anpassung ein, weil er durch die Solidarhaftung ganz besonders betroffen ist.

Finanzdepartement
Information

Ausführliche Informationen zu den Forderungen der Geberkantone sind auf der Webseite www.fairer-nfa.ch zu finden.

Die Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der NFA-Geberkantone mit dem Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel (zweiter von links).

 

Der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel (links) im Gespräch mit einem Bundeshausjournalisten.


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