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Ausbau des Sicherheitsstützpunktes Biberbrugg wird geprüft

Sicherheitszentrum brächte operative und finanzielle Vorteile

Brunnen, 29. Januar 2015

Ausbau des Sicherheitsstützpunktes Biberbrugg wird geprüft

Sicherheitszentrum brächte operative und finanzielle Vorteile

 

(BD/i) Das Baudepartement und das Sicherheitsdepartement prüfen gemeinsam einen Ausbau des Sicherheitsstützpunktes in Biberbrugg. Damit würden nicht ortsgebundene Einheiten der Kantonspolizei, die Oberstaatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft in einem Sicherheitszentrum zusammengeführt. Teure Mietlösungen könnten dadurch aufgehoben werden und die kürzeren Wege brächten operative Vorteile.

Der Kanton möchte aus Kostengründen mittelfristig möglichst viele Arbeitsplätze in eigenen Gebäuden unterbringen und bestehende Mietlösungen reduzieren. Die Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung sind heute zu 36% in kantonseigenen und zu 64% in gemieteten Räumen untergebracht. Ein Ausbau des Sicherheitsstützpunktes Biberbrugg zu einem eigentlichen Sicherheitszentrum würde die Möglichkeit bieten, den Anteil der Arbeitsplätze in kantonseigenen Gebäuden zu erhöhen.

Konzentration nicht ortsgebundener Verwaltungseinheiten
Die Polizeiposten in Pfäffikon, Einsiedeln und Lachen sind naturgemäss ortsgebundene Einrichtungen. Daneben sind aber in Ausserschwyz verschiedene nicht ortsgebundene Einheiten der Kantonspolizei in Mietobjekten untergebracht. Auch die Oberstaatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft befinden sich in Mietobjekten in Schwyz. Ein Zusammenzug dieser Verwaltungseinheiten in Biberbrugg brächte durch die kürzeren Wege nicht nur operative Vorteile, sondern wäre längerfristig durch den Wegfall der Mietkosten auch günstiger. Zudem muss wegen der hohen Auslastung des Kantonsgefängnisses in Biberbrugg eine Erweiterung geprüft werden.

Machbarkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage
Das Baudepartement hat deshalb eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung für den Ausbau des Sicherheitsstützpunktes Biberbrugg in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird von einem Planungsteam erstellt, das über spezifisches Fachwissen im Sicherheitsbereich verfügt. Im Vordergrund der Überlegungen stehen dabei eine Aufstockung des bestehenden Gebäudes und die Erweiterung des Zellentraktes des Kantonsgefängnisses. Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie wird der Regierungsrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Baudepartement
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