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Kleiner Zustupf in die Staatskasse

Aufhebung des Viehhandelskonkordats

Schwyz, 26. Januar 2015

Kleiner Zustupf in die Staatskasse

Aufhebung des Viehhandelskonkordats

 

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Aufhebung des Viehhandelskonkordats zuzustimmen. Aus dem Konkordatsvermögen gingen rund 160 000 Franken an den Kanton Schwyz.

Die Aufhebung der Interkantonalen Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943 (Viehhandelskonkordat) steht vor dem Hintergrund, dass der Bund die gesetzliche Grundlage zur Erhebung einer Schlachtabgabe geschaffen hat, die materiell die bislang auf der Grundlage des Viehhandelskonkordats erhobenen Umsatzgebühren ersetzt. Dies erlaubt es den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein, das in die Jahre gekommene Viehhandelskonkordat aufzuheben.

Mit der Aufhebung geht es auch darum, das Konkordatsvermögen von rund 4.8 Millionen Franken auf die Mitglieder des Viehhandelskonkordats zu verteilen. Die Aufhebung des Viehhandelskonkordats und Verteilung des Konkordatsvermögens soll in Form einer Interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats umgesetzt werden. Dazu braucht es die Zustimmung aller Kantone sowie des Fürstentums Liechtenstein.

Im Vernehmlassungsverfahren haben 24 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein eine Stellungnahme abgegeben. Sämtliche Stellungnahmen unterstützen die Aufhebung des Viehhandelskonkordats und die vorgeschlagene Verteilung des Konkordatsvermögens vorbehaltlos. Die Jahreskonferenz des Viehhandelskonkordats hat den Vorort am 12. Juni 2014 deshalb beauftragt, die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein zur Ratifizierung der Vereinbarung einzuladen.

Auf die Urkantone entfallen insgesamt 6.7% des vorhandenen Konkordatsvermögens. Die Verteilung des Vermögensanteils unter den vier Urkantonen soll anhand des Verteilschlüssels für die Konkordatsbeiträge an das Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone erfolgen. Der auf diese Weise ermittelte Anteil des Kantons Schwyz am Vermögen des Viehhandelskonkordats beträgt circa 160 000 Franken.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: BerichtVorlage 1 und Vorlage 2 an den Kantonsrat


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