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Schwyzer Spitalliste 2015

Überprüfung und Aktualisierung der Spitalliste 2012

Schwyz, 24. November 2014

Schwyzer Spitalliste 2015

Überprüfung und Aktualisierung der Spitalliste 2012

 

(Stk/i) Die auf den 1. Januar 2012 gesamtschweizerisch eingeführte neue Spitalfinanzierung brachte einschneidende Änderungen mit sich. So müssen u.a. die Spitallisten der Kantone bis spätestens Anfang 2015 neu leistungsorientiert gegliedert sein. Der Kanton Schwyz ist dieser Vorgabe mit dem Erlass der Spitalliste 2012 per 1. April 2012 bereits nachgekommen. Im laufenden Jahr wurde eine Überprüfung der mit der Spitalliste erteilten Leistungsaufträge vorgenommen. Mit gezielten Anpassungen hat der Regierungsrat des Kantons Schwyz die aktualisierte Spitalliste 2015 erlassen. Er trägt damit den laufenden Entwicklungen im Spitalwesen Rechnung und stärkt die Spitalversorgung für die Schwyzer Bevölkerung.

Aufgrund des gesamtschweizerisch zu vollziehenden Systemwechsels bestanden zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Spitalplanung 2012 grosse Unsicherheiten bezüglich der künftigen Entwicklung der Patientenströme und der Tarife sowie bezüglich konzeptioneller Umsetzung der Zuteilung von Leistungsaufträgen. Deshalb wurden mit der Spitalliste 2012 diverse Leistungsaufträge bis Ende 2014 befristet respektive eingeschränkt erteilt. Die Spitalliste 2012 hat sich grundsätzlich bewährt, weshalb eine generelle Revision der Spitalplanung und der Spitalliste nicht erforderlich ist. Dennoch mussten aufgrund von nationalen und kantonalen Entwicklungen gewisse Anpassungen vorgenommen und die befristet erteilten Leistungsaufträge neu beurteilt werden. Die Listenspitäler zeigten sich im Rahmen der Vernehmlassung mit der angepassten Spitalliste mehrheitlich einverstanden.

Schwyzer Spitalliste 2015
Die vom Regierungsrat des Kantons Schwyz beschlossenen Änderungen der Spitalliste basieren auf folgenden Prämissen:

  • Die aktualisierte Spitalliste stützt sich auf die neue Version des Leistungsgruppenkonzepts. Dieses bildet die konzeptionelle Grundlage der Spitalliste und wurde aufgrund von nationalen Entwicklungen wie Vorgaben der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin, tarifären Modifikationen und Änderungen in den medizinischen Kodierkatalogen angepasst.
  • Spitäler, welche die im angepassten Leistungsgruppenkonzept definierten Anforderungen nicht per 1. Januar 2015 erfüllen, erhalten mit der neuen Spitalliste keinen Leistungsauftrag für diese Bereiche mehr.
  • Die Zuteilungsentscheide der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin sind gemäss Krankenversicherungsgesetz für den Kanton Schwyz massgebend respektive gehen der kantonalen Spitalliste vor.
  • Weiterhin gilt der Grundsatz der Trennung zwischen Grund-, Zentrums- und universitärer Versorgung, welcher den in den Versorgungskategorien unterschiedlich hohen Tarifen Rechnung trägt und die innerkantonale Spitalversorgung stärken soll.

Mit den geplanten Änderungen per 1. Januar 2015 wird das Angebot auf der Spitalliste insgesamt geringfügig erweitert. Mit erheblichen finanziellen Verschiebungen aufgrund veränderter Patientenströme und daraus folgenden erhöhten Kosten für stationäre Behandlungen ist jedoch nicht zu rechnen, da die meisten neu auf der Spitalliste geführten Leistungen bereits vorher im Rahmen der freien Spitalwahl in Anspruch genommen und im Kostengutspracheverfahren gutgeheissen worden waren.

Kliniken Adelheid und Im Park wieder auf der Spitalliste
Die einschneidenste Veränderung der Spitalliste 2012 war die Nicht-Listung der Klinik Adelheid in Unterägeri und der Klinik Im Park in Zürich. Diese Kliniken wurden hauptsächlich aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen nicht auf die Spitalliste 2012 aufgenommen. Beide Kliniken reichten gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Weil die Analyse der Patientenströme zeigte, dass beide Kliniken für den Kanton Schwyz nach wie vor versorgungsrelevant sind, wurde den beiden Kliniken im Rahmen der Aktualisierung der Spitalliste Gelegenheit gegeben, sich erneut für einen Listenplatz zu bewerben. Die Auswertung der Bewerbungsunterlagen zeigte, dass die Kliniken heute sämtliche notwendigen Bedingungen und dabei insbesondere auch jene Vorgaben, die dazu führten, dass die Kliniken nicht auf die Spitalliste 2012 aufgenommen wurden, erfüllen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat entschieden, sowohl die Klinik Adelheid als auch die Klinik Im Park wieder auf die Schwyzer Spitalliste aufzunehmen.

Ausblick
Die nächste generelle Überprüfung der Spitalliste und der auf ihr aufgeführten Leistungsaufträge ist voraussichtlich auf das Jahr 2020 hin vorzunehmen, in welchem die bis dahin erstellte Bedarfsprognose auslaufen wird. In diesem Rahmen wird eine umfassende neue Bedarfsermittlung und eine Evaluation der Leistungserbringer durchzuführen sein.

Die Spitalliste 2015 kann auf der Website des Amtes für Gesundheit und Soziales www.sz.ch/spitalliste eingesehen werden.

Staatskanzlei
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