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Koordination kantonaler Nutzungsplan mit Projekt Muotabrücke West

Zweite Auflage der Nutzungsplanung für das Zeughaus Seewen verzögert sich

Schwyz, 18. November 2014

Koordination kantonaler Nutzungsplan mit Projekt Muotabrücke West

Zweite Auflage der Nutzungsplanung für das Zeughaus Seewen verzögert sich

 

(VD/i) Aufgrund der veränderten Ausgangslage und der notwendigen Koordination mit der Erschliessungsplanung „Muotabrücke West“ empfehlen die Hauptakteure die Verschiebung der zweiten öffentlichen Auflage des kantonalen Nutzungsplanes für das Zeughausareal in Seewen. Die Zeit wird genutzt, um offene Fragen gemeinsam zu klären. Dies ist das Ergebnis eines Workshops, an dem der Kanton, die Gemeinde Schwyz sowie die armasuisse und die SBB als Hauptbeteiligte aktiv teilnahmen.

Im Juni 2014 stimmte die Bevölkerung der Gemeinde Schwyz einem Verpflichtungskredit für die Projektierung einer Muotabrücke West deutlich zu. Hieraus ergibt sich für die Erschliessung des Zeughausareals in Seewen eine neue Ausgangslage. Die Teilnehmenden des Workshops vom 13. November 2014 in Schwyz (Kanton, Gemeinde, armasuisse Immobilien sowie SBB) waren sich einig, dass ein Gleichschritt beider Planungen notwendig wird. Dies bedingt, dass die zweite öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans (Teil Seewen-Schwyz) verschoben und gemeinsam mit der Anpassung der kommunalen Erschliessungsplanung erfolgen wird.

Aktive Bearbeitung der Zeughausplanung
Umnutzungen brachliegender Militärareale bieten bekanntermassen ein interessantes Potenzial, um die Attraktivität von Siedlungsräumen zu erhöhen. Aus Sicht der kantonalen Raumentwicklungsstrategie besteht zudem ein grosses Interesse an einem Arbeitsplatzschwerpunkt auf dem Zeughausareal in Seewen. Dies fördert eine Siedlungsentwicklung nach innen, spart Infrastrukturkosten und bewirkt eine ressourcenschonende Raumplanung im Sinne des revidierten Raumplanungsgesetzes. Zudem zeichnen sich dank der Bahnhofsnähe des Zeughausareals bedeutende Synergien ab. Sei dies bei einem verbesserten öV-Angebotskonzept in Seewen samt eventuell regionalem Bushof oder einer mittel- bis langfristigen Umnutzung des MilSich-Areals im Wintersried, beispielsweise längerfristig auch als möglicher Standort eines regionalen Sicherheits- oder Werkhof-Stützpunktes. Es stellen sich dabei sehr komplexe Fragestellungen. Für deren Klärung wird die gewonnene Zeit bis zur Zweitauflage intensiv und gemeinsam genutzt. Die Zeughausplanung geht also weiter, auch wenn konkrete Ergebnisse erst später vorliegen werden.

Zwischennutzungen prüfen
Aufgrund der zeitlichen Verschiebung wachsen die Bedürfnisse nach einer beschränkten Zwischennutzung auf dem Zeughausareal, welche nun vertieft geprüft werden. Damit verbunden stellen sich Fragen, wie die notwendige Erschliessung und die Anforderungen an geltende Vorschriften (Brandschutz, etc.) sichergestellt werden können. Zu berücksichtigen gilt es auch, dass sich das Zeughausareal in einer öffentlichen Zone befindet und die Rechtsprechung für private Nutzungen in diesen Zonen restriktiv ist.

Volkswirtschaftsdepartement
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