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Zusammenarbeitsvertrag zum Regionalen Entwässerungsplan für die Obere March unterzeichnet

Massnahmenumsetzung des Regionalen Entwässerungsplans Obere March (REP OM)

Schwyz, 10. Novembe 2014

Zusammenarbeitsvertrag zum Regionalen Entwässerungsplan für die Obere March unterzeichnet

Massnahmenumsetzung des Regionalen Entwässerungsplans Obere March (REP OM)

 

Wiederkehrende Überflutungen im Siedlungsgebiet von Tuggen gefährden entscheidend die wirtschaftliche Nutzung der Oberen March. Der regionale Entwässerungsplan Obere March soll die Situation entschärfen. Die darin enthaltenen 19 aufeinander abgestimmten Massnahmen wurden von den Kantonen Schwyz und St.Gallen sowie den Gemeinden Tuggen, Schübelbach, Reichenburg, Wangen und Benken gemeinsam erarbeitet. Mit der Unterzeichnung eines Zusammenarbeitsvertrags fällt der offizielle Startschuss für die Umsetzung des regionalen Entwässerungsplans.

Um die Standort- und Lebensqualität der Oberen March aufzuwerten, werden die Gemeinden durch die Kantone Schwyz und St. Gallen mit einer regionalen Entwässerungsplanung unterstützt. Das ganzheitliche Konzept ermöglicht es, im Einzugsgebiet zwischen Linth und Oberem Zürichsee wirksame Hochwasser- und Gewässerschutzmassnahmen vorzunehmen.

Hochwasser in der Oberen March
Ausgangspunkt für die regionale Entwässerungsplanung im gemeinde- und kantonsübergreifenden Einzugsgebiet sind wiederholte Überflutungen im Siedlungsgebiet von Tuggen durch den Tuggenerkanal und seine Seitengewässer. Überschwemmungen stellen für die wirtschaftliche Nutzung der Oberen March eine Gefährdung dar. Betroffen sind besonders die Schwyzer Gemeinden Tuggen, Schübelbach, Reichenburg und Wangen sowie die St. Galler Gemeinde Benken. Um das Gebiet langfristig zu schützen, hat der Schwyzer Regierungsrat im Juli 2013 den REP OM erlassen und genehmigt. Damit ist dieser behördenverbindlich.

19 Massnahmen im Überblick
Der integrale Massnahmenplan empfiehlt innerhalb von vier Handlungsfeldern 19 konkrete Massnahmen, um die Hochwasser- sowie Gewässerschutzziele in der Oberen March zu erreichen und die analysierten Schutzdefizite zu beheben. Handlungsbedarf besteht insbesondere in folgenden vier Bereichen:

  • Hochwasserschutz natürlicher Gebiete und hydraulische Überlastung der Siedlungsentwässerung
  • Gewässerschutz bei Trockenwetter
  • Gewässerschutz bei Regenwetter
  • Aufwertungsmassnahmen für Gewässer

Eine Kurzfassung des Schlussberichts zum REP OM mit den empfohlenen Massnahmen ist unter http://www.sz.ch/documents/REP_OM_Kurzfassung_Massnahmen2012.pdf einsehbar.

Gründungsversammlung der Projektträgerschaft
Nach dem Erlass des Entwässerungsplans bestand die erste Aufgabe darin, eine geeignete Projektträgerschaft zu gründen. Am 7. November 2014 unterzeichnete die Projektträgerschaft den Zusammenarbeitsvertrag. Mit diesem Vertrag strebt die Projektträgerschaft eine möglichst geordnete, koordinierte und effiziente Zusammenarbeit im Hinblick auf nachhaltige Lösungen bei der Umsetzung der integralen und aufeinander abgestimmten Gewässerschutzmassnahmen (Objektmassnahmen Nr. 2 bis 19) des REP OM an. Die Massnahme Nr. 1 des REP OM „Projektträgerschaft Massnahmenumsetzung“ ist damit umgesetzt. Der Lenkungsausschuss, der vom Schwyzer Umweltdirektor Andreas Barraud präsidiert wird, hat mit der Unterzeichnung des vorliegenden Zusammenarbeitsvertrages seine Aufgaben erfüllt und wird von seinen Aufgaben entbunden.

Geschäftsführer gewählt
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat an seiner Sitzung vom 2. September 2014 die Leistungen für die administrative und operative Koordination für die Umsetzung der Massnahmen Nr. 2 bis 19 aus dem REP OM an Hunziker Betatech AG, Winterthur, vergeben. Zum Geschäftsführer wurde Rolf Gall ernannt. Sein Stellvertreter ist Dr. Markus Gresch. Nach der Gründungsversammlung der Projektträgerschaft wird Rolf Gall seine Tätigkeit als Geschäftsführer aufnehmen.

Massnahmen umsetzen
Die Umsetzung der Massnahmen Nr. 2 bis 19 wird von der Projektträgerschaft, bestehend aus den Parteien des Zusammenarbeitsvertrags und dem Geschäftsführer begleitet. Diese haben mit der Unterzeichnung des Vertrags vereinbart, die Massnahmen gemeinsam zu koordinieren und umzusetzen. Dem Geschäftsführer obliegt die operative und administrative Führung im Hinblick auf die Umsetzung der Massnahmen, im Einzelnen gemäss dem Pflichtenheft für den Geschäftsführer 2015-2019. Die Startsitzung mit allen Betroffenen, welche an der Umsetzung der Massnahmen Nr. 2 bis 19 beteiligt sind, ist auf Januar 2015 geplant.

Umfassend und zeitnah informieren
Der Geschäftsführer informiert in Absprache mit der Projektträgerschaft die Öffentlichkeit periodisch umfassend und zeitnah über die Zwischenergebnisse und den Stand der Objektmassnahmen Nr. 2 bis 19 des REP OM. Diese Informationspflicht beinhaltet auch die Anhörung von Betroffenen.

Umweltdepartement


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