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Profilierungsarbeiten für die neue Axenstrasse

 

Brunnen, 3. Oktober 2014

Profilierungsarbeiten für die neue Axenstrasse

 

Erstmals werden im Grossprojekt A4 Neue Axenstrasse Zeichen des Projektfortschritts sichtbar: Im Zusammenhang mit der bald beginnenden öffentlichen Planauflage finden derzeit Aussteckungsarbeiten im Gelände statt.

Das Bundesgesetz über die Nationalstrassen (NSG) schreibt im Artikel 27a vor, dass vor der öffentlichen Auflage eines Nationalstrassen-Bauprojekts alle geplanten überirdischen Bauwerke ausgesteckt und damit im Gelände sichtbar gemacht werden müssen. Beim Neubau der A4 zwischen Ingenbohl (SZ) und Gumpisch bei Sisikon (UR) betrifft dies beispielsweise die Tunnelportale, Lüftungszentralen, Galerien oder Stützmauern. Diese werden mit Bauprofilen markiert. Der neue offene Strassenverlauf im Bereich Ort wird ebenfalls gekennzeichnet. Dasselbe gilt für die flankierenden Massnahmen im Bereich der bestehenden Axenstrasse. Nicht ausgesteckt werden hingegen die Umrisse der unterirdischen Bauwerke, konkret also insbesondere des Sisikoner Tunnels und des Morschacher Tunnels. Die Aussteckungselemente und Profile bleiben mindestens während der gesamten Planauflagefrist stehen.

Planauflage beginnt Mitte Oktober

Die Bauherrschaft der A4 Neue Axenstrasse – die beiden Kantone Schwyz und Uri unter Oberaufsicht des Bundesamts für Strassen (ASTRA) – hat vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (UVEK) vor kurzem die Ermächtigung zur Planauflage erhalten. Das umfangreiche Dossier zum Ausführungsprojekt liegt vom 15. Oktober 2014 an während 30 Tagen öffentlich auf. Es ist auf den Gemeindekanzleien von Ingenbohl, Riemenstalden, Morschach und Sisikon sowie im Baudepartement Schwyz und in der Baudirektion Uri einzusehen. Direkt betroffene Grundeigentümer erhalten eine schriftliche Information zur Planauflage. Privatpersonen, Gemeinden und Institutionen haben während der Planauflagefrist die Mög­lichkeit, zum Projekt Stellung zu nehmen. Einsprachen sind schriftlich ans UVEK einzureichen. Das UVEK ist zuständig für die Behandlung der Einsprachen und schlussendlich für den Plangenehmigungsentscheid. Die Bauherrschaft der A4 Neue Axenstrasse hofft, dass dieser wichtige Meilenstein innerhalb eines Jahres erreicht werden kann.

ANSPRECHPERSON

Paul Gerber, dipl. Bauing. FH
Gesamtprojektleiter A4 Neue Axenstrasse
Tiefbauamt Schwyz
Postfach 1251, CH-6431 Schwyz
Telefon: 041 819 25 15
info@axen.ch

 

Weitere Informationen sowie Pressebilder unter: www.axen.ch


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