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Ausbau der Kantonsstrasse zwischen Galgenen und Siebnen

Verpflichtungskredit von 8.3 Mio. Franken beim Kantonsrat beantragt

Schwyz, 24. April 2014

Ausbau der Kantonsstrasse zwischen Galgenen und Siebnen

Verpflichtungskredit von 8.3 Mio. Franken beim Kantonsrat beantragt

 

(Stk/i) Die Kantonsstrasse zwischen Galgenen und Siebnen soll auf einer Länge von 700 Metern saniert und ausgebaut werden. Auf dieser wichtigen Hauptverkehrsstrasse soll insbesondere Platz für die Fussgänger und Velofahrer geschaffen werden, um die Sicherheit zu verbessern. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat dafür einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 8.3 Mio. Franken.

Die Hauptstrasse zwischen Lachen, Galgenen und Siebnen zählt zu den am stärksten befahrenen Hauptstrassen im Kanton Schwyz. Der rund 700 Meter lange Abschnitt zwischen Galgenen und Siebnen entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr. Insbesondere fehlen geeignete Führungen für Velofahrer und Fussgänger. Aber auch Schlaglöcher und Spurrinnen zeugen davon, dass die Strasse saniert werden muss.

Zeitgemässer Ausbaustandard
Das Bauprojekt sieht vor, diesen Strassenabschnitt an das aktuelle und zukünftige Verkehrsaufkommen anzupassen. Dies beinhaltet zusätzlich zur eigentlichen Sanierung auch eine durchgehende Fussgängerverbindung auf der Südseite der Strasse und Radstreifen in beiden Fahrtrichtungen. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 60 km/h signalisiert. Mit diesen Massnahmen kann die Sicherheit vor allem für den Langsamverkehr und für die Schulkinder verbessert werden. Zudem kann der Strassenquerschnitt nach der Fertigstellung mit den auf beiden Seiten anschliessenden, bereits ausgebauten Teilstücken in Einklang gebracht werden.

Ab 2018 betriebsbereit
Wenn der Kantonsrat dem Verpflichtungskredit von 8.3 Mio. Franken zustimmt, soll mit den Bauarbeiten im Herbst 2015 begonnen werden. Nach einer geplanten Bauzeit von rund drei Jahren könnte das Bauwerk voraussichtlich im Sommer 2018 in Betrieb genommen werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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