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Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich

Förderung und Koordination des Hochschulbereichs

Schwyz, 6. Februar 2014

Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich

Förderung und Koordination des Hochschulbereichs

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) zuhanden des Kantonsrates überwiesen. Mit dem Hochschulkonkordat schaffen die Kantone die rechtliche Grundlage, um in den gemeinsamen Organen von Bund und Kantonen zur Förderung und Koordination des Hochschulbereichs mitwirken zu können.

Im Jahr 2006 hat das Schweizer Stimmvolk den revidierten Bildungsartikeln in der Bundesverfassung (BV) zugestimmt. Gemäss dem neuen Artikel 63a BV fördern und koordinieren Bund und Kantone den Hochschulbereich gemeinsam. Zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrags braucht es ein Bundesgesetz (Grundsätze der Hochschulkoordination), auf Seiten der Kantone eine Interkantonale Vereinbarung (Hochschulkonkordat) und eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen.

Der Hochschulbereich umfasst die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen. Die bisherigen Koordinationsanstrengungen im Hochschulbereich haben die Kantone teils zusammen mit dem Bund, teils untereinander in verschiedenen Organen und mit unterschiedlichen Instrumenten unternommen. Mit den neuen Rechtsgrundlagen wird die Zahl der zuständigen Organe verkleinert: Künftig wird es nur noch eine Hochschulkonferenz (Plenarversammlung und Hochschulrat), einen Akkreditierungsrat und eine Rektorenkonferenz geben.

Im Hochschulkonkordat, um deren Beitritt es geht, werden u.a. die Sitzverteilung im Hochschulrat und die Gewichtung der Stimmen bei Beschlüssen konkretisiert. Der Vorstand der EDK kann das Konkordat in Kraft setzen, sobald ihm 14 Kantone – darunter mindestens acht Universitätskantone – beigetreten sind. Ein möglicher Zeitrahmen für das Inkrafttreten ist 2015.

Bei einem Beitritt zum Hochschulkonkordat wird der Kanton Schwyz Mitglied der Schweizerischen Hochschulkonferenz, wo in den beiden Versammlungsformen (Plenarversammlung und Hochschulrat) wichtige hochschulpolitische Entscheidungen getroffen werden. Für die Pädagogische Hochschule Schwyz ist es wichtig, dass der Kanton Schwyz in gesamtschweizerischen Gremien vertreten ist und dort mitbestimmen kann.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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