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Für einen fairen, transparenten und effizienten nationalen Finanzausgleich

Die NFA-Geberkantone informieren ihre Stände- und Nationalräte über ihre gemeinsamen Anliegen

Schwyz, 30. Januar 2014

Für einen fairen, transparenten und effizienten nationalen Finanzausgleich

Die NFA-Geberkantone informieren ihre Stände- und Nationalräte über ihre gemeinsamen Anliegen

 

(FD/i) Die vier Geberkantone Schaffhausen, Schwyz, Zürich und Zug haben ihre Stände- und Nationalräte zu einem Informationsanlass über den nationalen Finanzausgleich nach Zürich eingeladen. Hintergrund ist die bevorstehende Vernehmlassung zum NFA-Wirksamkeitsbericht, welche der Bundesrat im März 2014 eröffnen wird. Mit insgesamt sieben Vorschlägen möchten die Geberkantone den nationalen Finanzausgleich punktuell verbessern und damit effizienter und gerechter gestalten. Insbesondere sollen Systemfehler korrigiert und das Ziel eines fairen Ausgleichs sichergestellt werden.

Am 29. Januar 2014 luden die Regierungsrätinnen Ursula Gut von Zürich und Rosmarie Widmer Gysel von Schaffhausen sowie die Regierungsräte Peter Hegglin aus Zug und Kaspar Michel aus Schwyz ihre Stände- und Nationalräte zu einem Informationsanlass über den nationalen Finanzausgleich ein. Bereits im September 2013 hat die Konferenz der Geberkantone die Parlamentarier aus ihren Kantonen zu einem Informationsanlass in Bern eingeladen. Hintergrund ist die bevorstehende Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht, der im kommenden März publiziert wird. Der Bericht ist Grundlage für die Beratungen in den eidgenössischen Räten. Gemeinsam mit dem NFA-Wirksamkeitsbericht wird der Bundesrat die Bundesbeschlüsse zur Dotierung der Ausgleichsgefässe für die nächste Finanzierungsperiode von 2016–2019 in die Vernehmlassung schicken und allenfalls Anpassungen im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vorschlagen.

Die NFA-Geberkantone stehen zum NFA, fordern aber nach sieben Jahren Erfahrungen gewisse Korrekturen, damit Systemfehler behoben und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs verbessert werden kann. Dazu wurden in einem Positionspapier gemeinsame Forderungen festgehalten.

Nur umverteilen, was auch erwirtschaftet wird
Der wesentliche Systemfehler besteht heute darin, dass die Umverteilungssumme bei steigendem Ressourcenpotenzial der Geber zunimmt, auch wenn die Disparität zwischen den ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen geringer wird. Dies führt zu paradoxen Ergebnissen: Wenn das Ressourcenpotenzial eines ressourcenstarken Kantons schwindet, müssen die anderen ressourcenstarken Kantone diese Lücke füllen. Bei den Nehmerkantonen stellt sich das gleiche Problem: Wenn das Ressourcenpotenzial eines Nehmerkantons sinkt, erhalten die anderen ressourcenschwachen Kantone weniger Mittel und der Bund muss weniger in den vertikalen Ressourcenausgleich einzahlen. Die Geberkantone wollen diesen Systemfehler beseitigen, indem sie die Solidarhaftung von Geber- und Nehmerkantonen durch eine fixe Quote für die Abschöpfung des überdurchschnittlichen Ressourcenpotenzials ersetzen. Dadurch schwanken die Beiträge weniger stark. Kein Nehmer- resp. Geberkanton muss wegen einer ungünstigen Wirtschaftsentwicklung in einem anderen Nehmer- resp. Geberkanton einspringen. Gerade der Kanton Schwyz setzt sich stark für diese Anpassung ein, weil er durch die Solidarhaftung ganz besonders betroffen ist.

Garantiertes Minimum für die schwächsten und weniger Zahlungen an fast ressourcenstarke Kantone
Mit einer effizienten und zielgerichteten Verteilung der Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich wollen die Geberkantone erreichen, dass jene Kantone, die nicht 85 Prozent des nationalen Ressourcen-Durchschnitts erreichen, eine entsprechende Ausgleichszahlung garantiert erhalten. Dieses auf Gesetzesstufe verankerte Ziel wurde bisher nicht immer bei allen Kantonen erreicht. Gleichzeitig sollen die stärksten ressourcenschwachen Kantone, welche bereits vor den Ausgleichszahlungen einen Ressourcenindex von 85 Indexpunkten erreichen, weniger Ausgleichszahlungen erhalten. In den vergangenen Jahren sind diese auf über 250 Mio. Franken gestiegen. Diese Forderung entspricht in wesentlichen Teilen der vom Schwyzer Kantonsrat im Ende 2011 mit einem Stimmenverhältnis von 90:0 verabschiedeten NFA-Standesinitiative zur Erhöhung der Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs durch die Einführung einer neutralen Zone.

Weitere Forderungen der NFA-Geberkantone
Des Weiteren schlagen die Geberkantone Anpassungen bei der Ermittlung des Ressourcenpotenzials und eine Steuerdumping-Regel vor. Nehmerkantone, die NFA-Zahlungen nutzen, um eine offensichtliche Politik des Steuerdumpings zu betreiben, sollen weniger Ausgleichszahlungen erhalten. Zudem soll der Härteausgleich abgeschafft werden. Das heutige Giesskannen-Subventionssystem soll nicht bis 2036 fortgeführt werden. Schliesslich fordern die Geberkantone, dass die Wasserzinsen beim Ressourcenpotenzial berücksichtigt werden, weil diese Einnahmen immer wichtiger werden und weil deren Nichtberücksichtigung das Bild der Finanzkraft einzelner Kantone erheblich verfälscht.

NFA-Zahlungen haben schwerwiegende Auswirkungen auf den Schwyzer Staatshaushalt
Die aktuellen Zahlungen des Kantons Schwyz in den NFA-Ressourcenausgleich von knapp 150 Mio. Franken entsprechen mehr als einem Zehntel des Gesamtaufkommens des Schwyzer Staatshaushalts. Auch wenn die letztjährige Beitragszunahme im Vergleich zu den Vorjahren relativ tiefer ausgefallen ist, muss die gesamte Wachstumsrate seit Einführung des NFA vor Augen gehalten werden: Rund 100 Mio. Franken oder mehr als 300% beträgt die Zunahme der Nettoausgleichszahlung im Zeitraum zwischen 2008 und 2014. Die Auswirkung auf den Schwyzer Staatshaushalt wiegen bekanntermassen schwer.

Kanton Schwyz setzt sich besonders aktiv für NFA-Systemänderungen ein
Der Kanton Schwyz hat sich die Anpassungen des NFA-Systems zu einer prioritären Zielsetzung gemacht. Mit einem aktiven Engagement in der Konferenz der NFA-Geberkantone und auch mit einer direkten Vertretung in der Begleitgruppe zum NFA-Wirksamkeitsbericht wird dem Anliegen von Anpassungen am NFA-System Nachdruck verschafft. Die Vorschläge, welcher der Kanton Schwyz in Bern eingebracht hat, wurden kürzlich vom Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung an einer Veranstaltung in Brunnen als sehr gut gewürdigt. Allerdings gilt es hierbei abzuwarten, ob diesen Worten eines Berner Spitzenbeamten auch konkrete Taten der eidgenössischen Räte folgen werden.

Weiterer Fahrplan bis zur dritten NFA-Periode 2016-2019
Die Vernehmlassung des NFA-Wirksamkeitsberichts des Bundesrates über die zweite NFA-Periode 2012–2015 wird bis voraussichtlich Mitte 2014 dauern. Sodann wird der Bundesrat voraussichtlich im September 2014 den Bericht beschliessen. Mit der Behandlung des NFA-Wirksamkeitsberichts in der Kommission des Erstrates kann im letzten Quartal 2014 gerechnet werden. Die Kommission des Zweitrates wird sich dem Geschäft voraussichtlich im ersten Quartal 2015 annehmen. Eine allfällige Differenzbereinigung und die Schlussabstimmung müssen bis spätestens Mitte 2015 erfolgen, damit die dritte Periode 2016–2019 – mit einem hoffentlich angepassten NFA-System – am 1. Januar 2016 beginnen kann.

Finanzdepartement
Information

Hinweis: Ausführliche Informationen zu den Forderungen der Geberkantone sind auf der Webseite www.fairer-nfa.ch zu finden.


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