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Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen eingehalten

Überprüfungen durch das Amt für Umweltschutz im Jahr 2013

Schwyz, 29. Januar 2014

Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen eingehalten

Überprüfungen durch das Amt für Umweltschutz im Jahr 2013

 

(AfU/i) Das Amt für Umweltschutz (AfU), zuständig für die Kontrolle des gesetzlich vorgeschriebenen Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NIS), hat im Jahr 2013 zwölf Mobilfunkanlagen kontrolliert und mit den Baubewilligungen verglichen. Bei fünf Anlagen wurden in je drei nahegelegenen Räumen die Einwirkungen (Immissionen) der elektromagnetischen Strahlung gemessen. Die Kontrollen ergaben vereinzelt bauliche Mängel. Die Strahlenbelastung lag überall unter den Grenzwerten.

Mobilfunkbetreiber müssen für die Baubewilligung die Immissionen in nahegelegenen, häufig genutzten Räumen berechnen. Werden 80% des Grenzwerts erreicht oder überschritten, wird eine Immissionsmessung an diesen Orten verlangt. Bei diesen Messungen wird allerdings nicht überprüft, ob die Antennen auch der Baueingabe entsprechen. Daher hat das AfU im Jahr 2013 zwölf Mobilfunkanlagen auf die Übereinstimmung mit der bewilligten Baueingabe kontrollieren und zusätzliche Messungen vornehmen lassen. Für die Kontrollen sind spezielle Messinstrumente und Sicherheitsausbildungen erforderlich.

Anlagen mit Mängeln
Fünf der baulich kontrollierten Anlagen wurden beanstandet. Bei den festgestellten Mängeln handelt es sich um abweichende Höhen oder Ausrichtungen der Antennen. Bei drei Anlagen haben die gemessenen Einstellungen vor Ort nicht mit denjenigen in der Betriebsdatenbank der Mobilfunkanbieter übereingestimmt. Die Betreiberfirmen wurden aufgefordert, die Mängel zu beheben.

Kontrollmessungen
Bei fünf Anlagen hat die beauftragte Firma in je drei häufig genutzten Räumen (Schlafzimmer, Büro usw.) die Immissionen gemessen. Diese 15 Messungen erfolgten, ohne vorgängig die Betreiber zu informieren. Bei den Messungen wurde der gesetzlich vorgeschriebene Schutz vor nichtionisierender Strahlung deutlich eingehalten.

Ausblick
Die NIS-Fachstelle des AfU wird die Immissionen von elektromagnetischer Strahlung weiterhin kontrollieren. Dies insbesondere im Hinblick auf die neusten Entwicklungen in der Mobilfunktechnik. Künftig erwarten die Mobilfunkbetreiber noch grössere Datentransfervolumen in ihren Mobilfunknetzen. Es ist damit zu rechnen, dass sie ihre Infrastruktur technologisch erneuern oder ausbauen werden.

Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen über den Elektrosmog sind unter www.sz.ch/afu verfügbar.

Umweltdepartement
Information


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