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Zu laute Konzerte im Kanton Schwyz

Fünf Stichprobenkontrollen von Veranstaltungen in diesem Jahr zeigten, dass deren Besucher zu hohen Schallpegeln ausgesetzt wurden. Künftige Gehörschäden und damit verbundene Gesundheitskosten können Folgen davon sein.

Schwyz, 14. November 2013

Zu laute Konzerte im Kanton Schwyz

(AfU/i) Fünf Stichprobenkontrollen von Veranstaltungen in diesem Jahr zeigten, dass deren Besucher zu
hohen Schallpegeln ausgesetzt wurden. Künftige Gehörschäden und damit verbundene Gesundheitskosten
können Folgen davon sein.

 

Besucher von Konzerten mit elektronisch erzeugter oder verstärkter Musik können schädlichen Schallpegeln ausgesetzt sein. Die Schall- und Laserverordnung gibt Veranstaltern vor, welche Anforderungen sie für den Gehörschutz der Besucher zu erfüllen haben. Das Amt für Umweltschutz (AfU) führte auf Anfragen von Gemeinden dieses Jahr bei fünf Veranstaltungen Stichprobenkontrollen durch.

Die Veranstalter konnten nicht sämtliche Anforderungen (wie z.B. Abgabe von kostenlosen Gehörschützen) erfüllen. Bei drei Veranstaltungen wurde der Schallpegel nicht in der Nähe der Lautsprecher, sondern an den Mischpulten oder noch weiter von der Bühne entfernt gemessen. Bei allen Veranstaltungen mussten Überschreitungen des Stunden-Schallpegels, bei einer Veranstaltung gar um sechs Dezibel, gemessen werden. Der maximal zulässige Momentan-Schallpegel von 125 dB(A) wurde nicht überschritten.

Aufgrund der Stichprobenkontrollen stellt das AfU Handlungsbedarf fest und will in diesem Bereich die Gemeinden vermehrt unterstützen. Ziel ist es, die Zahl von möglichen Gehörschäden und somit auch Gesundheitskosten zu reduzieren.

Unter www.sz.ch/lärm können weitere Informationen zum Thema Lärm abgerufen werden.

UMWELTDEPARTEMENT

Auskunft: Dr. Urs Eggenberger, Vorsteher Amt für Umweltschutz, Telefon 041 819 20 03


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