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Regierung trifft Massnahmen zur Rettung historischer Bausubstanz in der Gemeinde Schwyz

Mittel aus dem Lotteriefonds werden bereitgestellt

Schwyz, 13. November 2013

Regierung trifft Massnahmen zur Rettung historischer Bausubstanz in der Gemeinde Schwyz

Mittel aus dem Lotteriefonds werden bereitgestellt

 

(Stk/i) Im Schwyzer Dorfbachquartier wurden bei Abbruchobjekten überraschend historisch interessante Baustrukturen aus dem frühen 14. Jahrhundert entdeckt. Der Regierungsrat stellt aus dem Lotteriefonds 150 000 Franken zur Verfügung, um vor dem Abbruch der Gebäude die spätmittelalterlichen Bausubstanzen auszubauen, diese zu restaurieren und danach der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.  

Im Mai 2013 hat der Regierungsrat den Gestaltungsplan "Dorfbach", Schwyz, genehmigt. Dieser verbindliche Gestaltungsplan sieht vor, dass im Dorfbachquartier insgesamt fünf bestehende Bauten durch Neubauten ersetzt werden. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wurde von der kantonalen Denkmalpflege bei zwei Häusern im Einvernehmen mit der Bauherrschaft ein bauarchäologischer Untersuch durchgeführt. Dabei kamen überraschend Baustrukturen aus dem frühen 14. Jahrhundert zum Vorschein. Hierauf veranlasste die Denkmalpflege die notwendigen Abklärungen zur Rettung der historischen Bausubstanz. Die spätmittelalterlichen Kerne der Gebäude waren vor den bauarchäologischen Untersuchungen nicht erkennbar, weil die beiden Häuser im Laufe ihrer rund 700-jährigen Geschichte immer wieder verändert und erweitert wurden.

Vertrauensschutz und Schutzgedanke verbinden
Nach Berichten in der Regionalpresse über die archäologischen Entdeckungen hatte sich der Schweizerische Heimatschutz eingeschaltet und den Regierungsrat um ein vorläufiges Abbruchverbot, die Einholung eines Gutachtens, die Unterschutzstellung der Gebäude sowie eine Überarbeitung des bewilligten Gestaltungsplans ersucht. Anlässlich seiner Sitzung vom 13. November 2013 hat der Regierungsrat eine Interessenabwägung zwischen der Möglichkeit einer Erhaltung der Objekte am Ort und den Anliegen und damit dem Vertrauensschutz der Bauherrschaft vorgenommen. Er hat dabei beschlossen, am genehmigten Gestaltungsplan "Dorfbach" festzuhalten, gleichzeitig aber die schützenswerten historischen Bauteile der Nachwelt zu erhalten. Nach dem Ausbau der spätmittelalterlichen Strukturen können die Gebäude somit abgebrochen werden.

Historische Funde sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
Die wissenschaftliche Dokumentation der Gebäude, der Ausbau der spätmittelalterlichen Bausubstanzen, die Restaurierung und die spätere Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit versprechen eine zweckmässige und verhältnismässige Lösung zur Rettung dieser Kulturgüter. Die Massnahmen zum Erhalt der spätmittelalterlichen Bausubstanz mit Kosten in der Höhe von rund 150 000 Franken werden aus Mitteln des Lotteriefonds finanziert.

Staatskanzlei
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