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Fall "Windstock"

Das Sicherheitsdepartement nimmt die Anklage zur Kenntnis und ergreift eigene Massnahmen

Schwyz, 30. Oktober 2013

Fall "Windstock"

Das Sicherheitsdepartement nimmt die Anklage zur Kenntnis und ergreift eigene Massnahmen

 

(SiD/i) Das Sicherheitsdepartement hat den Abschluss der Voruntersuchung und die Anklageerhebung gegen einen Angehörigen des Polizeikorps im Zusammenhang mit dem Vorfall auf der Ibergereggstrasse zur Kenntnis genommen. Es ordnet eine fachliche Aufarbeitung der Geschehnisse in einem breiteren Kontext an.

Am frühen Morgen des 12. September 2012 kam es nach einer polizeilichen Anhaltung von zwei mutmasslichen Einbrechern auf der Ibergereggstrasse, Höhe Windstock, bekanntlich zu einem Schusswaffeneinsatz mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft Schwyz eröffnete daraufhin gegen einen Angehörigen der Kantonspolizei Schwyz ein Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft Schwyz hat gegen diesen Polizisten nun Anklage vor dem Strafgericht Schwyz wegen vorsätzlicher, eventualiter fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Das Sicherheitsdepartement bedauert diesen Vorfall für alle Betroffenen. Selbstverständlich wurde auch dem betroffenen Polizisten ein juristischer Beistand zur Seite gegeben und es wurden ihm weitere Unterstützungsangebote gemacht. Er wurde unmittelbar nach dem Vorfall vorsorglich in den Innendienst versetzt. Diesen leistet er einstweilen weiter. Es gilt im jetzigen Verfahrenszeitpunkt von Gesetzes wegen die Unschuldsvermutung.

Die Strafverfolgungsbehörden agieren bei ihrer Untersuchung unabhängig. Die strafrechtliche Beurteilung des konkreten Sachverhalts und des schuldrechtlichen Vorwurfs sind sodann ausschliesslich Sache der zuständigen Gerichte. Das Sicherheitsdepartement hat vom Sachverhalt und Tathergang daher noch keine genaue Kenntnis. Um die Untersuchungsführung nicht zu tangieren, wurde bislang bewusst darauf verzichtet, parallel zur Strafuntersuchung eigene detaillierte Sachverhaltserhebungen zu tätigen.

Nachdem die Untersuchungen nun abgeschlossen sind und die entsprechenden Akten dem Strafgericht Schwyz überwiesen werden, beauftragt der Vorsteher des Sicherheitsdepartements das Polizeikommando, den Vorfall auch fachlich aufzuarbeiten. Soweit gesetzlich zulässig, wird dabei nach Möglichkeit auch auf die sachdienlichen Akten der Strafuntersuchung zurückzugreifen sein. Auch wenn es sich bei diesem Vorfall um einen bedauerlichen Einzelfall handelt, sind die entsprechenden Abläufe in einem breiteren Kontext etwa hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung, der Instruktion, der taktischen Elemente und der konkreten Umsetzung auf allfälliges Verbesserungspotential oder anderweitigen Handlungsbedarf hin zu untersuchen. Diese Überprüfung ist durch eine noch zu bestimmende ausserkantonale Fachperson zu begleiten und unterstützen. Dem Sicherheitsdepartement ist entsprechend Bericht zu erstatten. Dabei werden die finalen Erkenntnisse des Strafverfahrens auch bei dieser Prüfung zu würdigen sein.

Sicherheitsdepartement
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