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Massnahmen Entlastungsprogramm 2014-2017

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

Schwyz, 30. Oktober 2013

Massnahmen Entlastungsprogramm 2014-2017

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

 

(FD/i) Der Regierungsrat hat den Kantonsratsbeschluss über das Entlastungsprogramm 2014–2017 verabschiedet. Die umfassenden Massnahmen betreffen zahlreiche Politikfelder und Leistungsbereiche. Werden alle Massnahmen umgesetzt, beläuft sich das bezifferbare Entlastungsvolumen auf rund 20 Mio. Franken.

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, den Beschluss in die Vernehmlassung zu geben. Die verschiedenen Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates und in der Kompetenz des Regierungsrates betreffen einen sehr breiten Kreis. Entsprechend wird bis am 31. Januar 2014 ein breites Vernehmlassungsverfahren bei Parteien, Behörden, Gerichten, kantonalen Anstalten sowie bei zahlreichen weiteren Schwyzer Interessensvertretern durchgeführt.

Vorliegendes Entlastungspaket als wichtige Etappe zum ausgeglichenen Staatshaushalt
Das vorliegende Entlastungspaket umfasst insgesamt 13 Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates. Fünf Massnahmen sollen beschlossen werden. Eine Massnahme ist in der laufenden Revision des Landwirtschaftsgesetzes integriert. Sieben Massnahmen sollen zu einem späteren Zeitpunkt durch den Kantonsrat entschieden werden. 57 Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates werden informationshalber im Bericht dargelegt. Das bezifferbare Entlastungsvolumen der fünf zu beschliessenden Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates beträgt rund 9 Mio. Franken. Dasjenige im regierungsrätlichen Zuständigkeitsbereich rund 11 Mio. Franken. Insgesamt sind es 70 Entlastungsmassnahmen. Für die Gemeinden resultiert aus den verschiedenen zu beschliessenden Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates insgesamt ebenfalls eine Entlastung.

Kantonsrätliche Entscheidungen
Mit den Massnahmen ist insbesondere auch das Personal der kantonalen Verwaltung betroffen. Die Beförderungen und der Teuerungsausgleich sollen ausgesetzt respektive jährlich geprüft werden. Die Mitarbeitenden sollen an den Kosten der Nichtberufsunfallversicherung beteiligt werden. Die weiteren zu beschliessenden Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates betreffen die individuelle Prämienverbilligung, die Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, das Feuerlöschwesen und die Unterstützungsbeiträge an die privaten Mittelschulen.

Herausforderung bleibt
Mit den nun vorliegenden zwei Paketen, die aus den Entlastungsmassnahmen von rund 20 Mio. Franken und den vorgesehenen zusätzlichen Einnahmen in Steuerteilbereichen von rund 60 Mio. Franken bestehen, ist eine wichtige Etappe des EP 14–17 erreicht. Die absehbare weitere Steigerung der gebundenen Kosten im Sozial-, Gesundheits-, Verkehrs- und Bildungsbereich und vor allem die zunehmenden NFA-Zahlungen machen allerdings deutlich, dass das Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts eine grosse Herausforderung bleiben wird.

Finanzdepartement
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