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Schuldatenverwaltung auf Kurs?

Beantwortung der Kleinen Anfrage 24/13

Schuldatenverwaltung auf Kurs?

Beantwortung der Kleinen Anfrage 24/13

1. Wortlaut der Kleinen Anfrage

Kantonsrat Peter Steinegger reichte am 20. September 2013 folgende Kleine Anfrage ein:

Schuldatenverwaltung auf Kurs?
„Im Dezember 2010 sprach der Kantonsrat einen Verpflichtungskredit von 1.23 Mio. Franken zur Schaffung einer kantonalen Daten- und Arbeitsplattform für die Volksschule. Kostenträger sind zu je 50% die Schulträger und der Kanton. Realisiert wird das Projekt von der Firma Dialog, welche als Generalunternehmerin auftritt. Für die Projektleitung und die Aufsicht ist das Bildungsdepartement verantwortlich.

Seit Beginn macht schuldatenverwaltung.sz negative Schlagzeilen. Bereits im Dezember 2011 musste das Projekt neu ausgerichtet werden. Es folgten Reduktionen des Projektumfangs, neue Verträge und Konventionalstrafen. Trotz Redimensionierung werden Termine weiterhin nicht ein-gehalten, die Datenqualität ist ungenügend und die Datensicherheit ist nicht gewährleistet. Im Januar 2013 wurde der Projektabbruch geprüft, das Projekt dann aber doch weiter geführt.

Gemäss Rückmeldungen von Schulträgern ist das Programm fehlerhaft und unzuverlässig und der Support durch die Firma schlecht. Zudem ist der Datenschutz nicht gewährleistet, indem das Programm unkontrolliert Übermittlungen von persönlichen Daten vornimmt.

Die ursprünglich auf den 1. Oktober 2013 geplante Endabnahme wurde auf den 1. März 2014 verschoben.

Im Zusammenhang mit dem Projekt schuldatenverwaltung.sz stellen sich folgende Fragen:

1.     Wie beurteilt der Regierungsrat die grundsätzliche Tauglichkeit des Programms, bezogen auf Ziel und Zweck einer zentralen Schuldatenverwaltung?

2.       Wie beurteilt der Regierungsrat die Tätigkeit der beauftragten Firma, insbesondere bezüglich know how, Kooperation mit dem Auftraggeber und Support für die User? Würde der Regierungsrat wieder mit dieser Firma zusammenarbeiten?

3.       Kann die zeitgerechte und korrekte Umsetzung des redimensionierten Projekts innerhalb des bewilligten Kostenrahmens garantiert werden?

4.       Schliesst die Regierung das Scheitern des Projekts aus? Wenn nein, welchen Plan B hat die Regierung?

5.       Wie beurteilt der Regierungsrat die Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit des Projekts?

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.“

2. Antwort des Bildungsdepartements

Frage 1: Wie beurteilt der Regierungsrat die grundsätzliche Tauglichkeit des Programms, bezogen auf Ziel und Zweck einer zentralen Schuldatenverwaltung?

Grosse Bereiche der zentralen Schuldatenverwaltung konnten bereits umgesetzt werden. So erfolgt die Pflege der Personendaten durch alle Schulsekretariate bereits seit längerer Zeit mit der Schuldatenverwaltung. Dabei werden die Daten täglich mit der Kantonalen Datenplattform GERES abgeglichen; dies generiert den anvisierten Nutzen, z.B. bei der Erstellung der kantonalen Statistiken. Das kürzlich eingeführte Personalinformationsmodul zur Verwaltung des Schulpersonals vereinfacht zukünftig die Verwaltung und Kontrolle der vertragsrelevanten Daten. An 14 Primarschulen werden die schulspezifischen Module wie Klassen-, Fächer- und Notenverwaltung produktiv eingesetzt. Da wichtige Funktionen für die Stufe Sek1 im Stundenplan- und Notenmodul fehlen, ist die Einführung der Module bei den Bezirksschulen erst im Frühling 2014 geplant. Die bei der Einführung und im Produktivbetrieb entdeckten Mängel werden kontinuierlich behoben, was zur Verbesserung der grundsätzlichen Tauglichkeit der eingesetzten Funktionen führt; noch ist die gewünschte Datenqualität jedoch nicht erreicht.

Frage 2: Wie beurteilt der Regierungsrat die Tätigkeit der beauftragten Firma, insbesondere bezüglich Know how, Kooperation mit dem Auftraggeber und Support für die User? Würde der Regierungsrat wieder mit dieser Firma zusammenarbeiten?

Aufgrund des Projektverlaufs und den dadurch gemachten Erfahrungen muss die Termintreue und das Qualitätsbewusstsein der beauftragten Firma bzw. deren Subunternehmung als teilweise mangelhaft beurteilt werden. Dies wurde durch den Kanton mehrfach angemahnt und adressiert, verbunden mit dem entsprechenden Aufwand auf Seite des Kantons. Das Projekt war ursprünglich als Einführungsprojekt gedacht, hat sich jedoch im Zuge der Arbeiten klar als Entwicklungsprojekt herausgestellt. Wesentliche Teile dieser Entwicklungsarbeit mussten und müssen durch den Anbieter noch geleistet werden. Das dazu notwendige Know how für gewisse Teilmodule war und ist nicht immer in der geforderten Qualität vorhanden.

Frage 3: Kann die zeitgerechte und korrekte Umsetzung des redimensionierten Projekts innerhalb des bewilligten Kostenrahmens garantiert werden?

Nein; es zeichnet sich bereits per Oktober 2013 eine Überschreitung des Kostenrahmens ab, sodass ein Nachkredit zum Verpflichtungskredit notwendig werden wird. Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass die noch ausstehenden Module termin- und qualitätsgerecht abgeliefert werden.

Frage 4: Schliesst die Regierung das Scheitern des Projekts aus? Wenn nein, welchen Plan B hat die Regierung?

Ein Scheitern des „gesamten“ Projekts wird aufgrund des bereits erreichten Fortschritts und der Ergebnisse ausgeschlossen. Ein „teilweises“ Scheitern, gerade für die momentan noch fehlenden Funktionen, kann momentan nicht ausgeschlossen werden.

Bzgl. Plan B: Im Verlauf des Projekts wurden bereits mehrere Alternativen entwickelt, durchdacht und bewertet. Falls Eskalationen notwendig werden, z. B. fehlende Funktionen verspäten sich, wird das Projektteam diese analysieren, mit den bereits erarbeiteten Alternativen vergleichen und Lösungen vorschlagen. Aufgrund der sich bereits im Einsatz befindlichen Module kommt nach heutigem Kenntnisstand ein Gesamtausstieg aus dem Projekt nicht in Frage.

Frage 5: Wie beurteilt der Regierungsrat die Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit des Projekts?

Bei der zentralen Schuldatenverwaltungsplattform wird grosser Wert auf die Sichtbarkeit der Daten gelegt, um dem Datenschutz Rechnung zu tragen. Der Datenschutzbeauftragte wurde und wird sporadisch über das Vorgehen und die Massnahmen im Projekt informiert. Alle Zugriffe auf die Schuldatenverwaltung erfolgen verschlüsselt. Zugriffe von ausserhalb der Schulen und der Kantonalen Verwaltung benötigen eine zusätzliche Authentifizierung. Die Berechtigungen der einzelnen Benutzergruppen wurden durch ein ausgewähltes Gremium aus Vertretern der Schulträger und des Kantons definiert und zur Umsetzung freigegeben. Um den korrekten und sicheren Umgang mit der neuen Schuldatenplattform zu gewährleisten, ist die Ausarbeitung eines neuen Benutzerreglements im Gange. Bei der Endabnahme wird die Softwarelösung nochmals eingehend bezüglich Datensicherheit überprüft werden. Unter Vorbehalt der Bereinigung der aktuell festgestellten Sicherheitslücken erachtet der Regierungsrat die Datensicherheit als angemessen.

Zustellung: Fragesteller; Kantonsratspräsidentin; Fraktionspräsidenten; Mitglieder des Regierungsrates; Staatskanzlei (3: Staatsschreiber, Sekretariat Kantonsrat, Informationsbeauftragter); Medien; Bildungsdepartement; Amt für Volksschulen und Sport.

Bildungsdepartement des Kantons Schwyz
Vorsteher

Walter Stählin, Landammann


Versand an die Medien:    24. Oktober 2013


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