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Sparen auf dem Buckel der Schwächsten?

Beantwortung der Kleinen Anfrage 25/13

Sparen auf dem Buckel der Schwächsten?

Beantwortung der Kleinen Anfrage 25/13

1. Wortlaut der Kleinen Anfrage

Am 23. September 2013 haben die Kantonsrätinnen Verena Vanomsen, Erika Weber und Kantonsrat Franz Rutz folgende Kleine Anfrage eingereicht:

Sparen auf dem Buckel der Schwächsten?
„Auf Ende August 2013 hat eine Schulpsychologin des Dienstes Pfäffikon die Stelle verlassen. Sie arbeitete in einem Pensum von 50%. Ihr Pensum wird nicht ersetzt und die anfallenden Aufgaben werden, trotz steigender Fallzahlen und zunehmender Komplexität der Fälle, auf die verbleibenden Personen verteilt, ohne dass ihr Pensum aufgestockt wird. Das Pensum wird auch nicht einer anderen Region zugewiesen.

Die Schulleitungen der betroffenen Schulorte im Raum Ausserschwyz wurden vom ASP (Abteilung Schulpsychologie) telefonisch und per Mail informiert, dass neu eine andere Person für sie, respektive deren Schülerinnen und Schüler, zuständig sei. Eine offizielle Information an die betroffenen Schulen seitens des Bildungsdepartements (AVS) erfolgte nicht.

Für die Schulen ist das eine bedauerliche Entwicklung, denn Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind wichtige Ansprechpersonen gerade auch was die Integration von geistig behinderten, teilleistungsschwachen und verhaltensschwierigen Kindern und Jugendlichen betrifft. Die Lehrpersonen und die betroffenen Eltern sind auf ihre schnelle und kompetente Unterstützung angewiesen, dies umso mehr, als dass sich die neugeschaffene Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) noch im Aufbau befindet und deshalb noch nicht voll einsatzfähig ist.

Von dieser Sparmassnahme sind also Kinder mit besonderen Bedürfnissen, ratsuchende Eltern und Schulen direkt betroffen, weil eine schnelle Beratung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aufgrund der anfallenden Pendenzenlast nicht mehr gewährleistet werden kann. Zudem ist anzunehmen, dass unter Zeitdruck, die Qualität der Beratung für Eltern wie auch Lehrpersonen leidet.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

1.    Wie rechtfertigt der Regierungsrat die Einsparung dieser 50% Stelle bei der Abteilung Schulpsychologie?

2.    Wie kann der Regierungsrat das Geständnis zur Integration im Rahmen der Grundsätze des sonderpädagogischen Konzepts (S. 7-9) mit einem solchen Stellenabbau vereinbaren?

3.    Wie werden die (betroffenen) Schulen/ Behörden in Zukunft über Stellenreduktionen bei denen für sie wichtigen Partner-Institutionen informiert werden?

4.    Mit welchen Auswirkungen wird bei einem Leistungsabbau im Bereich der Sonderpädagogik gerechnet?

5.    In wieweit werden Sparaufträge im Bildungsbereich und deren Auswirkungen für die direktbetroffenen Kinder, Eltern und Schulen geprüft?

Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen.“

2. Antwort des Bildungsdepartements

1.     Wie rechtfertigt der Regierungsrat die Einsparung dieser 50% Stelle bei der Abteilung Schulpsychologie in Pfäffikon?

Die Schülerzahl ist in den letzten Jahren um 4.2 % gesunken, während das Gesamtpensum der Abteilung Schulpsychologie in dieser Zeitspanne gleich geblieben ist. Die Stellenreduktion bei der Abteilung Schulpsychologie im Umfang einer 50%-Stelle ist eine Anpassung an die veränderte Schülerpopulation. Die Pensenanpassung (- 3.3% gemessen am gesamten Personaletat) ist im Hinblick auf den Schülerrückgang moderat und in Anbetracht der Grösse der Abteilung in einem vertretbaren Rahmen erfolgt. Die Abteilung Schulpsychologie kann weiterhin ein genügendes und kompetentes Leistungsangebot anbieten.

2.   
Wie kann der Regierungsrat das Geständnis zur Integration im Rahmen der Grundsätze des sonderpädagogischen Konzepts (S. 7-9) mit einem solchen Stellenabbau vereinbaren?

Der im Vergleich zum Rückgang der Schülerzahlen moderate Stellenabbau tangiert die grundsätzlichen Aussagen zur Integration des kantonalen sonderpädagogischen Konzepts nicht. Die Abteilung Schulpsychologie verfügt auch weiterhin über ein ausreichendes und kompetentes Leistungsangebot.

3.    Wie werden die (betroffenen) Schulen in Zukunft über Stellenabbau bei denen für sie wichtigen Partner- Institutionen informiert werden?

Die Schulleitungen werden, wie auch bei dieser Massnahme, schriftlich von der Abteilung Schulpsychologie direkt und rechtzeitig informiert.

4.    Mit welchen Auswirkungen wird bei einem Leistungsabbau im Bereich der Sonderpädagogik gerechnet?

Wie bereits in der Beantwortung der Frage 2 ausgeführt, kann nicht von einem eigentlichen Leistungsabbau die Rede sein. Aufgrund der notwendigen Anpassungen im Bereich der organisatorischen Abläufe kann es jedoch vereinzelt zu etwas längeren Wartezeiten kommen. Die Abteilung Schulpsychologie ist beauftragt, eine eingehende Prüfung der internen organisatorischen und administrativen Abläufe vorzunehmen, damit Auswirkungen auf die direkt betroffenen Kinder, Eltern und Schulen möglichst vermieden werden können. Ist es doch den für Bildung und Förderung Verantwortlichen im Kanton Schwyz bewusst, dass auch unter künftig härteren finanziellen Rahmenbedingungen pädagogische und psychologische Überlegungen ihre Wichtigkeit und Bedeutung nicht verlieren dürfen.

5.    In wieweit werden Sparaufträge im Bildungsbereich auf die Auswirkungen für die direkt betroffenen Kinder, Eltern und Schule geprüft?

Jede Entlastungsmassnahme wird im Vorfeld von den verantwortlichen Stellen eingehend auf ihre Verträglichkeit und Vereinbarkeit mit dem gesetzlichen Auftrag geprüft. Die Verwaltung sieht sich in der Pflicht, zum einen den parlamentarischen Vorgaben in der Finanzpolitik gerecht zu werden und zum andern den gesetzlichen Auftrag in genügender Weise leisten zu können.

Zustellung: Fragesteller; Kantonsratspräsidentin; Fraktionspräsidenten; Mitglieder des Regierungsrates; Staatskanzlei (3: Staatsschreiber, Sekretariat Kantonsrat, Informationsbeauftragter); Medien; Bildungsdepartement; Amt für Volksschulen und Sport.

Bildungsdepartement des Kantons Schwyz
Vorsteher

Walter Stählin, Landammann


Versand an die Medien:     24. Oktober 2013


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