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Konzept Langsamverkehr

Beantwortung einer Kleinen Anfrage KA 18/13

Schwyz, 12. September 2013

Konzept Langsamverkehr

Beantwortung einer Kleinen Anfrage KA 18/13

 

1.     Wortlaut der Kleinen Anfrage

Kantonsrat Leo Camenzind, Ingenbohl-Brunnen, hat am 13. August 2013 folgende Kleine Anfrage eingereicht:

Im RRB 933/2011 erläutert der Regierungsrat in der Antwort auf den Vorstoss von KR Karin Schwiter und Romy Lalli, dass die koordinierte Erstellung und die Signalisation eines zusammenhängenden Radwegnetzes ein Kernanliegen darstelle. Die Gemeinden würden angehalten, in ihren Nutzungsplanungen die Interessen der Schul- und Arbeitsplatzpendler planerisch zu erfassen. An seiner Sitzung vom 31. Mai 2011 habe die Regierung vom noch mangelhaft koordinierten Langsamverkehr Kenntnis genommen. Im Tiefbauamt seien gestützt auf eine Bestandesaufnahme sämtliche Radrouten auf dem Hauptstrassennetz inklusive der vorhandenen Radstreifen und Radwege im Geografischen Informationssystem (GIS) dokumentiert worden. Sicherheitsdefizite seien identifiziert. Das Umweltdepartement sei mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts Langsamverkehr beauftragt. Ein Planungsauftrag zur Überarbeitung des kantonalen Radroutenkonzepts sei erteilt worden.

Der Langsamverkehr ist im rasant wachsenden Kanton Schwyz, insbesondere in den Agglomerationen, essentiell für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung. Das Potential ist gross. Allerdings ist der Langsamverkehr auf sichere, kurze, saubere und leicht auffindbare Verbindungen angewiesen. Anzustreben ist ein zusammenhängendes, auf die Bedürfnisse des täglichen Verkehrs (Bsp. Berufspendlerinnen und -pendler, Schülerinnen und Schüler, Einkauf) und der Erholung abgestimmtes Gesamtnetz.

In der aktuellen Planung der Regierung ist die postulierte Förderung des Langsamverkehrs jedoch nicht erkennbar. Die Lachner Kernentlastungsstrasse wird ohne Radstreifen geplant. In der Nutzungsplanung Entwicklungsachse Urmiberg setzt die Planung mit dem Radstreifen entlang der Hauptstrasse (Ausbaugeschwindigkeit mind. 50 km/h) auf einen Notbehelf, welcher gegenüber der heutigen Situation eine Verschlechterung für den Langsamverkehr bringt.

Es stellt sich die Frage, ob das Gesamtkonzept Langsamverkehr tatsächlich die relevanten Anforderungen abdeckt, oder ob sich dieses lediglich mit touristischen Freizeitradlern und Wandererinnen beschäftigt.

-       Wie ist die Mitwirkung von Tiefbauamt und öV-Amt bei der Erarbeitung des Konzepts Langsamverkehr organisiert?

-       Mit welchen Massnahmen hat die Regierung sichergestellt, dass die bis heute erarbeiteten Grundlagen zum Langsamverkehr (u.a. bezüglich Sicherheitsdefizite und Verbesserungspotenzialen) bereits in den gegenwärtig in Planung befindlichen Strassenbau- und öV-Haltestellen-Projekten berücksichtigt werden (Kernentlastungsstrasse und Bahnhof Lachen, Busbahnhof Siebnen, Urmibergachse, ,,,)?

-       Wie wird gewährleistet, dass die Arbeiten im Tiefbauamt und im Umweltdepartement bezüglich Schul- und Arbeitsplatzpendlerverkehr das gleiche Ziel verfolgen?

-       Mit welchen Massnahmen hat die Regierung sichergestellt, dass das Konzept Langsamverkehr die Bedürfnisse des alltäglichen Verkehrs schwerpunktmässig berücksichtigt?

Ich danke dem Regierungsrat für die Klärung.

2.     Antwort des Umweltdepartements

         2.1     Vorbemerkungen

Gemäss den statistischen Erhebungen im Bereich Mobilität und Verkehr 2012 legte die Schweizer Bevölkerung pro Kopf und Jahr rund 13 600 km im Inland zurück. Weitere 6 900 km kamen vor allem als Flugkilometer ins Ausland hinzu. Mehr als die Hälfte der Gesamtdistanz von 20 500 km fallen auf das Konto Ferien und Freizeit.

Im Kanton Schwyz hat die Bevölkerung in den vergangenen zwanzig Jahren von 112 000 auf rund 150 000 Einwohner zugenommen. Parallel dazu stiegen die Personen- und Gütertransporte überproportional. Es ist unbestritten, dass der entstehende Mehrverkehr nur mit einer optimalen Kombination zwischen den drei Säulen des Personenverkehrs - motorisierter Individualverkehr, Langsamverkehr (LV), Öffentlicher Verkehr (öV) - zu bewältigen ist.

Mit der Beantwortung des Postulats P 5/11 „Mehr fürs Velo“ hat der Regierungsrat das weitere Vorgehen im Bereich LV aufgezeigt. Im erwähnten Vorstoss forderten die beiden Kantonsrätinnen Romy Lalli-Beeler und Karin Schwiter „Lücken im kantonalen Radwegnetz zu schliessen, Radwege und Radstreifen möglichst klar von der Fahrbahn zu trennen und (…) bestehende Routen und velofreundliche Verbindungswege sichtbarer und sicherer zu machen“. Diese Anliegen sind in die laufenden Konzeptarbeiten für den LV und insbesondere in das Radroutenkonzept eingeflossen.

        2.2     Beantwortung der Fragen

Wie ist die Mitwirkung von Tiefbauamt und öV-Amt bei der Erarbeitung des Konzepts Langsamverkehr organisiert?

Der Regierungsrat hat das Umweltdepartement beauftragt, für den Langsamverkehr ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Als ein Schwerpunkt und integrierender Bestandteil des Gesamtkonzepts LV entsteht bis Ende März 2014 ein Radroutenkonzept. Dabei arbeiten die beteiligten Ämter des Bau- und des Umweltdepartements eng zusammen. Bereits bei der Ausarbeitung der „Strategie öffentlicher Verkehr 2030“ haben sich das Amt für öffentlichen Verkehr (AöV), das Tiefbauamt (TBA) und das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) zu den wesentlichen Fragen abgesprochen. Die Zusammenarbeit ist institutionalisiert und funktioniert.

Mit welchen Massnahmen hat die Regierung sichergestellt, dass die bis heute erarbeiteten Grundlagen zum Langsamverkehr (u.a. bezüglich Sicherheitsdefizite und Verbesserungspotenzialen) bereits in den gegenwärtig in Planung befindlichen Strassenbau- und öV-Haltestellen-Projekten berücksichtigt werden (Kernentlastungsstrasse und Bahnhof Lachen, Busbahnhof Siebnen, Urmibergachse, …)?

In der Strategie „Wirtschaft und Wohnen“ vom September 2011 hat der Regierungsrat betont, dass beim LV die beiden Sparten „Fuss- und Wanderwege“ sowie „Velowege/Radrouten“ die am weitaus bedeutendsten sind. Der Behebung von Sicherheitsdefizit und der Ausschöpfung von Verbesserungspotenzial kommt daher eine grosse Bedeutung zu. In einem ersten Schritt der Erarbeitung des Radroutenkonzepts wurden folglich sämtliche Radrouten auf den Haupt- und Verbindungsstrassen - inklusive der vorhandenen Radstreifen und Radwege - dokumentiert und Sicherheitsdefizite definiert. Ebenso wurden Netzlücken entlang des Haupt- und Verbindungsstrassennetzes bezeichnet und mögliche Massnahmen aufgezeigt. Diese Arbeiten wurden Ende März 2013 abgeschlossen. In einem zweiten Schritt werden derzeit Verbindungsstrecken zwischen den einzelnen Kantonsstrassenabschnitten evaluiert. Wo immer möglich werden bestehende Wegstrecken in das geplante Gesamtnetz integriert. Nebst dem Alltagsverkehr findet auch der Freizeitverkehr, welcher über 50% des Gesamtverkehrsvolumens umfasst, gebührende Beachtung.

Bei den angesprochenen Projekten wurden und werden für den LV teils alternative Linienführungen geprüft. Generell ist, bezüglich der sich in Planung befindlichen Strassenbauten, darauf hinzuweisen, dass der Strassenraum nebst der Fahrbahn zahlreiche weitere Anlagen, insbesondere auch die Haltestellen für den öV, umfasst. Hier existieren bereits umfangreiche und ausreichende Normen und Richtlinien. Die vom ASTRA entwickelten „Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente (ISSI)“ werden in die jeweiligen Planungen einbezogen. Weitere Vorgaben und Regulierungen sind deshalb nicht nötig.

Wie wird gewährleistet, dass die Arbeiten im Tiefbauamt und im Umweltdepartement bezüglich Schul- und Arbeitsplatzpendlerverkehr das gleiche Ziel verfolgen?

Es ist das erklärte Ziel des Regierungsrats, die weitgehend identischen Bedürfnisse des Alltags- und des Freizeitverkehrs gleichgewichtet in die Planungen einzubeziehen. Zwischen den beiden zuständigen Ämtern, dem AWN und dem TBA, werden das Haupt- und das Nebenradroutennetz in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden festgelegt.

Die Abstimmung der laufenden Arbeiten zwischen den beteiligten Ämtern und den Gemeinden sowie Bezirken ist durch rechtzeitige Information und Kommunikation gewährleistet.

Mit welchen Massnahmen hat die Regierung sichergestellt, dass das Konzept Langsamverkehr die Bedürfnisse des alltäglichen Verkehrs schwerpunktmässig berücksichtigt?

Wie bereits ausgeführt, fliessen die Bedürfnisse des Alltags- und jene des Freizeitverkehrs in die laufenden Planungen ein. Die in diesen beiden Bereichen weitgehend übereinstimmenden Ansprüche werden bei der Planung und Umsetzung der Massnahmen gebührend berücksichtigt.

         2.3     Zustellung: Fragesteller; Kantonsratspräsidentin; Fraktionspräsidenten; Mitglieder des Regierungsrates; Staatskanzlei (3: Staatsschreiber, Sekretariat Kantonsrat, Informationsbeauftragter); Baudepartement; Volkswirtschaftsdepartement; Umweltdepartement; Amt für Wald und Naturgefahren.

Umweltdepartement des Kantons Schwyz

Andreas Barraud, Landesstatthalter

Zustellung an die Medien:


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