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Bundesgericht tritt auf Stimmrechtsbeschwerde nicht ein

Keine Sistierung der Abstimmung über die Energieinitiative

Schwyz, 29. Dezember 2016

Bundesgericht tritt auf Stimmrechtsbeschwerde nicht ein

Keine Sistierung der Abstimmung über die Energieinitiative

 

(Stk/i) Der Kantonsrat hatte es am 16. März 2016 abgelehnt, die Abstimmung über die Volksinitiative „PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz“ bis zur Revision des kantonalen Energiegesetzes zu sistieren. Das Bundesgericht ist auf eine aus CVP-Kreisen gegen diesen Entscheid eingereichte Stimmrechtsbeschwerde nicht eingetreten. Damit ist der Weg frei für die Volksabstimmung.

Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 16. März 2016 die von der vorberatenden Kommission beantragte Sistierung der „PlusEnergiehaus“-Initiative nicht entgegengenommen. Der Antrag war damit begründet worden, dass die ohnehin anstehende Revision des kantonalen Energiegesetzes zuerst abgewartet werden solle. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrates argumentierten hingegen mit dem Verfassungsauftrag, wonach der Kantonsrat innert 18 Monaten über Annahme oder Ablehnung einer Initiative zu entscheiden habe. Für eine Sistierung bestehe keine gesetzliche Grundlage.

Keine Einschränkung der Stimmrechte
Auf eine aus CVP-Kreisen gegen den Kantonsratsentscheid eingereichte Stimmrechtsbeschwerde ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Mit der unterbliebenen Sistierung werde die Ausübung der politischen Rechte der Stimmbürger nicht in Frage gestellt, argumentiert das Bundesgericht. Vielmehr werde die Initiative der Abstimmung zugeführt, sodass die Stimmbürger ihr politisches Recht, an Abstimmungen teilzunehmen, wahrnehmen könnten. Der Antrag des Regierungsrates und der Entscheid des Kantonsrates wurden somit vom Bundesgericht gestützt.

Der Regierungsrat wird nun darüber entscheiden, wann die Volksinitiative „PlusEnergiehaus“ zur Abstimmung gelangen wird.

Staatskanzlei
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