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Weitere Massnahmen für Haushaltsausgleich unvermeidbar

Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020

Schwyz, 29. September 2016

Weitere Massnahmen für Haushaltsausgleich unvermeidbar

Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020

 

(FD/i) Der Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020 weist für die Finanzplanjahre weiterhin jährliche Aufwandüberschüsse von mehr als 60 Mio. Franken auf. Nach Ablehnung der Steuergesetzrevision durch das Stimmvolk will der Regierungsrat die beabsichtigten Sparmassnahmen weiterverfolgen und Korrekturmassnahmen im Bereich der Steuererträge prüfen. Das Budget 2017 weist ein Defizit von 46.4 Mio. Franken aus.

Auf der Aufwandseite steigen die gebundenen Kosten der Spitalfinanzierung und der Behinderteneinrichtungen um 19.4 Mio. Franken an. Die Beiträge des Kantons Schwyz für den innerkantonalen Finanzausgleich erhöhen sich um 10 Mio. Franken und die Beiträge für den nationalen Finanzausgleich um 6.1 Mio. Franken. Mit Befriedigung kann zur Kenntnis genommen werden, dass der Aufwand für die übrigen Aufgaben des Kantons als Folge der hohen Kostendisziplin in den Departementen stabil gehalten werden kann. Der Personalbestand bleibt auf dem Niveau von 2016.

Der Regierungsrat beantragt, den aktuellen Steuerfuss für die natürlichen Personen bei 170 Prozent zu belassen. Im Dezember 2015 hatte der Kantonsrat den Steuerfuss von 145 auf 170 Prozent erhöht. Dies im Sinne einer Zwischenlösung, bis eine allfällige Anpassung der Steuertarifkurve im Rahmen einer erneuten Steuergesetzrevision erfolgt. Nach Ablehnung der Steuergesetzrevision vom letzten Sonntag durch das Stimmvolk will der Regierungsrat diese Zwischenlösung vorerst aufrechterhalten. So soll – wie mehrfach gefordert – vorerst abgewartet werden und es sollen die möglichen Varianten zur Anpassung der Einnahmenseite geprüft werden.

Für die juristischen Personen wird ein separater Steuerfuss von 180 Prozent beantragt. Ein Gutachten zur Grenzabschöpfung des nationalen Finanzausgleichs bei den juristischen Personen hat im September 2016 gezeigt, dass ein die Ausgleichsbeträge deckender Steuerfuss auf dieser Höhe liegen muss.

Handlungsbedarf bleibt bestehen
In den Finanzplanjahren 2018-2020 ist gemäss heutigem Kenntnisstand aufgrund von steigenden, bundesgesetzlich gebundenen Kosten und höheren Beiträgen in den innerkantonalen und nationalen Finanzausgleich mit einem weiteren Anstieg der Defizite zu rechnen. Die Planjahre weisen bei einem Steuerfuss von 170 Prozent bei den natürlichen und 180 Prozent bei den juristischen Personen Defizite von 62 Mio. Franken (2018), 63.7 Mio. Franken (2019) und 62.1 Mio. Franken (2020) auf. Es ist deshalb offensichtlich, dass ohne weitere Massnahmen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann.

Der Regierungsrat verfolgt weiterhin die Umsetzung der Sparmassnahmen auf der Aufwandseite. Nachdem die Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates umgesetzt und im AFP 2017-2020 bereits enthalten sind, wurden von den zuständigen Departementen die Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates ausgearbeitet. Diese werden anfangs Oktober in die Vernehmlassung gegeben. Neben den Bezirken, Gemeinden und politischen Parteien werden weitere mögliche betroffene und interessierte Gruppen zur Stellungnahme eingeladen. An seiner Sitzung vom 25. Mai 2016 hatte der Kantonsrat dem Regierungsrat den Auftrag zur Ausarbeitung der entsprechenden Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen sowie Lastenverschiebungen erteilt.

Höhere zu erwartende Steuereinnahmen im laufenden Jahr
Im Vergleich zum geplanten Defizit des laufenden Jahres 2016 von 55.2 Mio. Franken konnte hauptsächlich die Erwartung der Steuereinnahmen um rund 40 Mio. Franken erhöht werden. Der Fehlbetrag wird deshalb voraussichtlich tiefer ausfallen als budgetiert. Die Steuerprognose stellt in den wichtigsten Steuerteilbereichen der Einkommen und Vermögen sowie der Nachträge auf die Prognosen der Gemeinden ab.

Finanzdepartement
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