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Verwaltungsgericht: Keine Rüge an den Abstimmungserläuterungen

Beschwerde gegen Abstimmung über Steuergesetzrevision abgewiesen

Schwyz, 16. November 2016

Verwaltungsgericht: Keine Rüge an den Abstimmungserläuterungen

Beschwerde gegen Abstimmung über Steuergesetzrevision abgewiesen

 

(Stk/i) Das Verwaltungsgericht ist auf eine Stimmrechtsbeschwerde von zwei SP-Kantonsräten gegen die Abstimmungserläuterungen über die Steuergesetzrevision vom 25. September 2016 nicht eingetreten. Nachdem die Abstimmungsvorlage abgelehnt wurde, bestehe kein Interesse an der Prüfung der konkreten Abstimmungserläuterungen.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung über die Steuergesetzrevision in einem Zwischenentscheid die von den Beschwerdeführern verlangte Aussetzung oder Verschiebung der Abstimmung abgelehnt. In seinem aktuellen Entscheid ist das Verwaltungsgericht auch nicht auf die Forderung der Beschwerdeführer eingetreten, die Rechtmässigkeit der Abstimmungserläuterungen zu prüfen.

Konkreter Einzelfall ist entscheidend
Das Verwaltungsgericht führt in seiner Begründung aus, dass nach der Ablehnung der Vorlage kein aktuelles und praktisches Interesse an der Prüfung der Rechtmässigkeit der konkreten Abstimmungserläuterungen bestehe. Eine allgemeine Beurteilung hätte keine Bedeutung für zukünftige Abstimmungen, da jeweils der Einzelfall beurteilt werden müsse. Zudem sei es möglich, eine Rüge anlässlich jeder Abstimmung rechtzeitig vorzubringen und gerichtlich prüfen zu lassen, ob das Stimmrecht korrekt umgesetzt werde.

Der Regierungsrat nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichts mit Genugtuung zur Kenntnis und wird sich auch in Zukunft darum bemühen, den Stimmberechtigten ausgewogene Abstimmungserläuterungen vorzulegen.

Staatskanzlei
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