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Anpassung der Verordnung über das Einwohnermeldewesen

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Schwyz, 10. Oktober 2013

Anpassung der Verordnung über das Einwohnermeldewesen

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

 

(VD/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage über die Anpassung der Verordnung über das Einwohnermeldewesen verabschiedet. Anpassungsbedarf ergibt sich aus Sicht des Datenschutzes sowie aus den aktuellen Entwicklungen im Bereich E-Government. Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer anerkennen den Revisionsbedarf und begrüssen die Vorlage in den wesentlichen Zügen.  

Die Verordnung über das Einwohnermeldewesen vom 17. Dezember 2008, welche das Einwohnermelde- und Schriftenwesen sowie den Austausch von Personendaten zwischen amtlichen Registern regelt, hat sich grundsätzlich bewährt. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass in einigen Punkten Anpassungsbedarf besteht. Mit den Anpassungen soll dem Datenschutz besser Rechnung getragen werden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die neuen elektronischen Hilfsmittel optimal einzusetzen.

Inhalt des Einwohnerregisters
Heute ist der Inhalt der Einwohnerregister abschliessend vorgegeben, was weder der Rechtswirklichkeit noch dem Zweck der Registerharmonisierung entspricht. Falls eine gesetzliche Grundlage besteht, sollen weitere Merkmale im Einwohnerregister erfasst werden können. Damit können parallele Datensammlungen abgebaut werden.

Datenabruf und Datenschutz
Seit drei Jahren unterhält der Kanton eine kantonale Personendatenplattform. Diese beinhaltet die in den kommunalen Einwohnerregistern erfassten Personendaten. Die Datenplattform legt den Grundstein für E-Government, wonach Medienbrüche und Redundanzen in der Datenhaltung abgebaut werden sollen und Geschäftsprozesse elektronisch erfolgen. Verschiedene Verwaltungseinheiten auf Kantons- und Bezirksebene haben heute je nach Aufgabe selektiv Zugriff auf diese Daten. Da die Gemeinden als Dateninhaber beim Abrufverfahren die Kontrolle über die Verwendung der abgerufenen Daten im Einzelfall verlieren, steigen die Anforderungen an den Datenschutz. Mit der Revision wird hierfür eine Rechtsgrundlage geschaffen.

Regelung der Gästekontrolle
Die Vorlage sieht ausserdem eine Anpassung des Gastgewerbegesetzes vor, womit die heutige Gesetzeslücke bei der entgeltlichen Beherbergung von inländischen Gästen geschlossen werden kann. Demnach hat der Beherberger sicherzustellen, dass sich der Gast ausweist und den Meldeschein korrekt ausfüllt. Die Meldescheine sind während zwei Jahren aufzubewahren und der Kantonspolizei auf Verlangen zur Gefahrenabwehr oder zu Fahndungszwecken zur Verfügung zu stellen.

Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer anerkennen den Revisionsbedarf. Sie begrüssen die mit der Datenplattform verbundene Effizienzsteigerung durch den Abbau von Medienbrüchen sowie die gesteigerte Datenqualität. Es wird anerkannt, dass die Revision Regelungen für einen ausreichenden Datenschutz schafft. In den Stellungnahmen wird dem Persönlichkeitsschutz grosse Bedeutung beigemessen. Bei der Gästekontrolle nehmen die FDP sowie die SP aus Datenschutzgründen eine kritische Haltung ein.

Zeitplan
Es wird angestrebt, das neue Gesetz über das Einwohnermeldewesen Anfang 2014 in Kraft zu setzen.

Volkswirtschaftsdepartement
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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