Navigieren im Kanton Schwyz

Voranschlag 2014 und Finanzplan 2015-2017 des Kantons Schwyz

Budgetierter Aufwandüberschuss 2014 bestätigt das strukturelle Defizit von rund 100 Mio. Franken

Schwyz, 26. September 2013

Voranschlag 2014 und Finanzplan 2015-2017 des Kantons Schwyz

Budgetierter Aufwandüberschuss 2014 bestätigt das strukturelle Defizit von rund 100 Mio. Franken

 

(FD/i) Der Regierungsrat hat den Voranschlag 2014 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Laufende Rechnung weist einen Aufwandüberschuss von 97 Mio. Franken aus. Erträge von 1265 Millionen stehen Aufwänden von 1362 Millionen Franken gegenüber. Der budgetierte Aufwandüberschuss für das Jahr 2014 liegt somit in den Grössenordnungen der Staatsrechnung 2012 (94.8 Mio. Franken) und des Voranschlags 2013 (100.7 Mio. Franken). Das Entlastungsprogramm 2014-2017 wirkt vorab auf den Finanzplan ab dem Jahr 2015. Die Bestrebungen zum Abbau des strukturellen Defizits gehen weiter.

Gesetzlich gebundene Aufwandsteigerungen und erhebliche Ertragsminderung
Die laufenden Sparanstrengungen des Kantons Schwyz wurden mit einem Schub diverser gesetzlich gebundener Wachstumsbereiche geradezu wieder pulverisiert. Innert nur eines Jahres gab es gegenüber dem Voranschlag 2013 zehn wesentliche Kontopositionen, welche eine Aufwandsteigerung oder Ertragsminderung von je mehr als einer Million Franken enthalten; insgesamt eine Belastung von 37.5 Millionen Franken. Darunter fallen vorab der Nationale Finanzausgleich (+9 Mio. Franken), Beiträge an die Spitalversorgung (+8.9 Mio. Franken), Beiträge an die Ergänzungsleistungen (+2.5 Mio. Franken), Beiträge an die individuelle Prämienverbilligung (+2.3 Mio. Franken) und Beiträge an die Sonderschulheime (+1.2 Mio. Franken). Gleichzeitig ist auch eine erhebliche Ertragsminderung bei der Gewinnzuweisung der Schwyzer Kantonalbank (-10 Mio. Franken) zu verkraften. In der Analyse nicht berücksichtigt wurden die Steuererträge, Spezialfinanzierungen und durchlaufende Beiträge.

Wirkung des Entlastungsprogramms 2014-2017
Ein Teil der 70 weiterverfolgten Massnahmen des Entlastungsprogramms 2014-2017 wurde im vorliegenden Voranschlag 2014/Finanzplan 2015-2017 berücksichtigt. Es handelt sich dabei um Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates, sofern sie direkt einer Verwaltungseinheit zugeordnet werden können und bereits quantifiziert sind. Ferner ist die Wirkung der sich aktuell in der Vernehmlassung befindenden Teilrevision des Steuergesetzes im Umfang von rund 60 Mio. Franken ab dem Jahr 2015 im Finanzplan abgebildet. Allerdings wird diese Entlastung durch Wachstumsbereiche überlagert. Mittelfristig resultieren somit noch Finanzplan-Defizite von rund 60 Mio. Franken. Noch nicht berücksichtigt sind Entlastungsmassnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates, die sich nicht direkt zuordnen oder nicht quantifizieren lassen. Die Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates sind in Ausarbeitung. Ihre Entlastungswirkung ist derzeit noch offen.

Weitergehende Bestrebungen zum Abbau des strukturellen Defizits
Das Massnahmenpaket ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zum ausgeglichenen Staatshaushalt. Offensichtlich ist aber auch, dass durch die Entwicklung der gebundenen Kosten in den Wachstumsbereichen weitere Massnahmen notwendig sein werden. Bereits aufgegleist in Zusammenarbeit mit den anderen acht Geberkantonen ist die Forderung einer Justierung des Systems des Nationalen Finanzausgleichs. Die Beibehaltung der im interkantonalen Vergleich hohen Steuerattraktivität ist für den Regierungsrat bei allen weiteren Massnahmen von zentraler Bedeutung.

Finanzdepartement
Information

Dokumentation: Folienpräsentation


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken