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Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung

Kontrollen durch das Amt für Umweltschutz im Jahr 2016

(AfU/i) Seit 2011 führt das Amt für Umweltschutz (AfU) Stichprobenkontrollen bei Mobilfunkanlagen durch. Bei der letztjährigen Kontrolle wurden weniger Abweichungen zu den Baubewilligungen festgestellt als noch in den Vorjahren.

 

Kontrolle der Einhaltung der Baubewilligungen

Mobilfunkanlagen können nur dann bewilligt werden, wenn nachgewiesen ist, dass in den umliegenden Wohn- und Arbeitsräumen die vorsorglichen Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung eingehalten werden. Als wesentlicher Bestandteil von Bewilligungsgesuchen für Mobilfunkanlagen reichen die Mobilfunkanbieter deshalb jeweils Berechnungen der Auswirkungen (Immissionen) der gesendeten elektromagnetischen Strahlung auf die umliegenden Gebäude ein. Diese Berechnungen sind nur dann korrekt, wenn die Antennen auch so installiert werden, wie in den Bewilligungsgesuchen angegeben. Seit 2011 überprüft das AfU stichprobenmässig bei Mobilfunkanlagen die Übereinstimmung der installierten Antennen mit den Baubewilligungen. 2016 wurden 14 Anlagen überprüft. Bei einem Drittel der kontrollierten Anlagen fand die beauftragte Messfirma Abweichungen in der Höhe oder Ausrichtung von Antennen. Der Anteil der beanstandeten Anlagen lag erfreulicherweise deutlich tiefer als in den Vorjahren, in welchen jeweils mehr als die Hälfte der Anlagen beanstandet werden mussten. Die betroffenen Mobilfunkanbieter wurden aufgefordert, die Mängel zu beheben, was in den meisten Fällen bereits erfolgt ist.

 

Überprüfungen der Höhen von Wohn- oder Arbeitsräumen in der Umgebung

Auch falsche Höhenangaben von Wohn- und Arbeitsräumen im Einflussbereich von Mobilfunkanlagen führen zu fehlerhaften Immissionsberechnungen. Deshalb überprüfte die Fachfirma bei den 14 Mobilfunkanlagen, ob bei den Berechnungen die korrekten Höhenangaben der Wohn- und Arbeitsräume verwendet wurden. Bei drei Anlagen wurden Abweichungen festgestellt. Die betroffenen Mobilfunkbetreiber müssen die Lage dieser Räume neu vermessen sowie die Berechnung korrigieren. Auch bei diesen Kontrollen liegt die diesjährige Beanstandungsquote wesentlich tiefer als in den Vorjahren.

 

Laufende Kontrollen der Sendeleistungen

Die elektromagnetischen Strahlungen in der Umgebung von Mobilfunkanlagen sind ebenfalls stark abhängig von den Sendeleistungen. Die Einhaltung der bewilligten Sendeleistungen wird laufend überprüft. Festgestellte Abweichungen müssen durch die Mobilfunkanbieter sofort korrigiert werden.

 

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen über Mobilfunkanlagen sind unter www.sz.ch/afu verfügbar.

Die Situation bezüglich Elektrosmog in der Zentralschweiz ist unter www.e-smogmessung.ch ersichtlich.

 

Umweltdepartement
Information


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