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Regierungsrat lehnt eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes ab

Motionen verlangen Reduktion der Unterstützung

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe abzulehnen. Er schliesst sich damit der ablehnenden Mehrheit der Gemeinden an.

Gleich zwei parlamentarische Vorstösse verlangen Änderungen bei der Sozialhilfe. Mit der vom Kantonsrat erheblich erklärten Motion M 3/14 „Kostenoptimierung in der Sozialhilfe“ wurde der Regierungsrat aufgefordert, eine Gesetzesrevision vorzubereiten, mit welcher die Sozialhilfeleistungen auf 90% der Kosten beschränkt werden, die sich bei der Anwendung der Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) ergeben würden. Gleichzeitig wurde mit der Motion M 3/15 „Entlassung aus der Sozialhilfe: Anreize für Junge erhöhen“, die in ein Postulat umgewandelt wurde, eine Verstärkung des Anreizsystems gefordert. Dieser politische Vorstoss beinhaltet die Forderung, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt bei jungen Erwachsenen zu reduzieren.

Gesetzesvorlage und Vernehmlassung
Das Departement des Innern erarbeitete eine entsprechende Gesetzesvorlage. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens äusserten sich 39 Vernehmlasser zu Bericht und Vorlage. Während der Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke, 22 von 28 Gemeinden, die Parteien GLP und SP sowie die involvierten Fachverbände und die Sozialdienste die Vernehmlassungsvorlage ablehnten, begrüssten sechs von 28 Gemeinden das Revisionsvorhaben im Grundsatz.

Die CVP befürwortete die generelle Reduktion des Grundbedarfs, wobei sie die Verankerung der SKOS-Richtlinien auf Verordnungsstufe bevorzugte. Sie lehnte die zusätzliche Reduktion des Grundbedarfs bei jungen Erwachsenen ab. Die FDP hiess die generelle Reduktion des Grundbedarfs und die zusätzliche Reduktion des Grundbedarfs bei jungen Erwachsenen gut, wobei sie ebenfalls die Verankerung der SKOS-Richtlinien auf Verordnungsstufe bevorzugte. Die SVP sprach sich für die generelle Reduktion des Grundbedarfs und die zusätzliche Reduktion des Grundbedarfs bei jungen Erwachsenen aus. Sie lehnte eine verpflichtende Anwendung der SKOS-Richtlinien ab. Betreffend die Verankerung der SKOS-Richtlinien auf Gesetzesstufe äusserte eine überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser Bedenken bzw. lehnte diese ab. Werden die Richtlinien im Gesetz verankert, braucht es für jede wesentliche Abweichung von den SKOS-Richtlinien eine entsprechende Norm im Gesetz. Die gegenwärtige Regelung auf Verordnungsstufe stellt eine unzureichende Rechtsgrundlage dar, um den Grundbedarf gemäss SKOS generell um 10% durch den Regierungsrat in eigener Regie zu reduzieren.

Stellungnahme des Regierungsrates
Der Regierungsrat spricht sich gegen eine generelle Reduktion des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt um 10% aus und bestätigt damit seine bisherige konsequente Haltung. Die Gemeinden sind für den Vollzug des Sozialhilfegesetzes zuständig und tragen deren Kosten. Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zeigt auf, dass 22 von 28 Gemeinden, die sich vernehmen liessen, das Revisionsvorhaben ablehnen. Der Umstand, dass die Gemeinden eine generelle Reduktion der Sozialhilfeleistungen mit überwiegender Mehrheit ablehnen, weist darauf hin, dass einerseits kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht und andererseits die Bedarfsleistungen den aktuellen Verhältnissen entsprechen und angemessen sind.

Mit der erfolgten Teilrevision der SKOS-Richtlinien wurden die Grundbedarfsleistungen für Haushalte bereits reduziert, die basierend auf einer wissenschaftlichen Studie nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entsprachen. Gleichzeitig wurde der Sanktionsrahmen in schwerwiegenden Fällen von bisher 15% auf 30% verdoppelt. Die Gemeinden erhalten mit diesem erweiterten Sanktionsrahmen die Kompetenz, Fehlverhalten von Sozialhilfebeziehenden individuell und angemessen zu sanktionieren.

Schliesslich ist festzuhalten, dass die Sozialhilfe eine zentrale gesellschaftliche Bedeutung hat, indem sie Betroffenen ein Leben in Würde ermöglicht, das vor Ausgrenzung schützt und den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft fördert. Ausserdem ist hervorzuheben, dass ein Drittel der Bezüger Kinder und Jugendliche sind. Eine generelle Kürzung ist der falsche Weg und trifft die Falschen.

Der Regierungsrat lehnt die Vorlage aus den genannten Gründen ab.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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