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Revision Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

(FD/i) Mit dem totalrevidierten Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden wird eine umfassende, koordinierte, wirtschaftliche und wirkungsvolle Steuerung der Finanzen der Bezirke und Gemeinden angestrebt. Der Regierungsrat will damit die Voraussetzungen für eine weiterhin bedarfsgerechte und qualitätsbezogene Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen durch die Bezirke und Gemeinden schaffen. Das Gesetz soll ausserdem eine wichtige Grundlage für längerfristig ausgeglichene Haushalte bilden.

Der Kanton hat sein Rechnungsmodell mit dem neuen Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt vom 20. November 2013 und der Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt vom 9. Dezember 2015 im Jahr 2016 umgestellt. Das Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden lehnt sich stark an das Gesetz des kantonalen Finanzhaushaltes an.

Auf der Grundlage des Fachhandbuches Harmonisiertes Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2), welches durch die Finanzdirektorenkonferenz am 25. Januar 2008 verabschiedet wurde, und in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe des Verbandes Schwyzer Gemeinden und Bezirke hat das Finanzdepartement eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet. Der Regierungsrat hat auf dieser Grundlage das Finanzdepartement ermächtigt, den Bericht und die Vorlage in die Vernehmlassung zu geben. Neben den politischen Parteien, den Bezirken und Gemeinden werden weitere mögliche betroffene und interessierte Kreise zur Stellungnahme eingeladen.

Die Vernehmlassungsteilnehmer erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis am 14. Juli 2017.

Finanzdepartement
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