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Gesetz über den Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Schwyz, 22. August 2013

Gesetz über den Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

 

(FD/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage über das Gesetz über den Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz verabschiedet. Es soll den aktuellen Finanzierungsbedürfnissen besser Rechnung getragen werden. Die Anpassungen werden von sämtlichen Vernehmlassungsteilnehmern als notwendig erachtet.

Anpassung an die aktuellen Finanzierungsbedürfnisse
Die ergänzende Bürgschaft ist aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Immobilienpreissteigerungen nicht mehr zeitgemäss. Durch die Einführung einer neuen Bestimmung für Wohnbaugenossenschaften und -stiftungen soll die Erstellung von zahlbarem Wohnraum gefördert werden. Die reine Bürgschaft genügt dem heutigen Kapitalbedarf im Rahmen von KMU-Finanzierungen nicht mehr und auch die Bürgschaftslimite für Start- und Risikofinanzierungen soll erhöht werden, damit dem höheren Kapitalbedarf insbesondere bei Nachfolgefinanzierungen Rechnung getragen werden kann.

Formelle Anpassungen
Gleichzeitig soll auch die Gelegenheit genutzt werden, um formelle Anpassungen an die neue Kantonsverfassung, das Gesetz über die Schwyzer Kantonalbank und an die heute bestehenden Rechtssetzungsrichtlinien des Kantons vornehmen zu können.

Vernehmlassung
Die Anpassungen sind überschaubar. Deshalb wurde lediglich ein eingeschränktes Vernehmlassungsverfahren bei den politischen Parteien, beim Handels- und Industrieverein des Kantons Schwyz sowie beim Kantonal Schwyzerischen Gewerbeverband durchgeführt. Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer erachten die geplanten inhaltlichen und formellen Anpassungen als notwendig und unterstützen die Vorlage. Besonders begrüsst werden die Erhöhung der Bürgschaftslimiten sowie die Ausdehnung des Berechtigungskreises.

Zeitplan
Es wird angestrebt, das neue Gesetz über den Bürgschaftfonds des Kantons Schwyz im Verlaufe des Jahres 2014 in Kraft zu setzen.

Finanzdepartement
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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