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Zentralschweizer Literaturförderung

Werkbeiträge der Zentralschweizer Kantone

Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben wiederum gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Für Werkbeiträge stehen insgesamt maximal 50 000 Franken zur Verfügung. Zusätzlich werden die Preisträger in Zusammenarbeit mit dem lit.z, dem Literaturhaus der Zentralschweiz in Stans, zu einer Lesetournee durch die Zentralschweiz eingeladen.

Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden – mit der Ausschreibung 2017/18 nun bereits zum zehnten Mal.

Werkbeiträge und Nachwuchsförderung
Für Werkbeiträge stellen die sechs Zentralschweizer Kantone insgesamt maximal 50 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000 bis 25 000 Franken vergeben, davon einen Beitrag von 5 000 bis 10 000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Zusätzlich werden die Preisträger 2018 zu einer Lesetournee durch die Zentralschweiz eingeladen, dies in Zusammenarbeit mit dem Literaturhaus Zentralschweiz in Stans.

Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauf-tragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Katja Alves, Autorin, Zürich, Präsidentin; Alexandra von Arx, Literaturkritikerin, Burgdorf; Matthias Burki, Verleger, Luzern; Britta Spichiger, SRF-Literaturredaktorin, Deitingen: Ulrike Ulrich, Autorin, Zürich. Mit beratender Stimme vertritt Franz-Xaver Risi, Kulturbeauftragter Schwyz, die KBKZ in der Jury.

Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Ausschreibung seit mindestens 3 Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweisen. Eingereicht werden dürfen ausschliesslich Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater Wettbewerb statt. Manuskripte sollen mindestens 20 Seiten, jedoch maximal 50 Seiten umfassen. Pro Person ist nur 1 Eingabe gestattet.

Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 26. Juli 2017 einzureichen. Die Jury wird im November/Dezember 2017 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2018 statt. Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können auf www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung, Rubrik Literaturförderung) oder bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung c/o Kanton Schwyz, Kulturförderung, Postfach 2202, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 19 48, E-Mail: franz-xaver.risi@sz.ch bezogen werden.


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