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Nachhaltiger Hochwasserschutz für die Obere March

Erlass und Genehmigung des Regionalen Entwässerungsplans Obere March

Schwyz, 19. August 2013 

Nachhaltiger Hochwasserschutz für die Obere March

Erlass und Genehmigung des Regionalen Entwässerungsplans Obere March

 

(UD/i) Wiederkehrende Überflutungen im Siedlungsgebiet von Tuggen gefährden entscheidend die wirtschaftliche Nutzung der Oberen March. Der Regionale Entwässerungsplan Obere March (REP OM) soll die Situation entschärfen. Er beinhaltet 19 aufeinander abgestimmte Massnahmen für den nachhaltigen Schutz vor Hochwasser sowie für die Qualitätsverbesserungen und Aufwertung der Gewässer.

Um die Standort- und Lebensqualität der Oberen March aufzuwerten, werden die Gemeinden im kantonsübergreifenden Gebiet durch die Kantone Schwyz und St. Gallen mit einer regionalen Entwässerungsplanung (REP OM) unterstützt. Das ganzheitliche Konzept ermöglicht es, im Einzugsgebiet zwischen Linth und Oberem Zürichsee nachhaltig wirksame Hochwasser- und Gewässerschutzmassnahmen vorzunehmen.

Hochwasser in der Oberen March
Ausgangspunkt für die regionale Gewässerplanung im gemeinde- und kantonsübergreifenden Einzugsgebiet sind wiederholte Überflutungen im Siedlungsgebiet von Tuggen durch den Tuggenerkanal und seine Seitengewässer. Überschwemmungen stellen für die wirtschaftliche Nutzung der Oberen March immer wieder eine Gefährdung dar. Betroffen sind besonders die Schwyzer Gemeinden Tuggen, Schübelbach, Reichenburg und Wangen sowie die St. Galler Gemeinde Benken.

Regionale Zusammenarbeit
Um das Gebiet nachhaltig zu schützen, hat der Schwyzer Regierungsrat 2007 und 2008 den Auftrag für die Erstellung eines Regionalen Entwässerungsplans Obere March erteilt. Mittels Machbarkeitsstudie wurden in einer ersten Phase im Perimeter Abflusskapazitäten und geeignete Hochwasserschutzmassnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Ein Lenkungsausschuss, der vom Schwyzer Umweltdirektor Andreas Barraud präsidiert wird, eine Projektleitung, ein Projektausschuss sowie verschiedene Fachbüros begleiteten die Umsetzung der diversen Planungen. In enger Zusammenarbeit mit direkt Betroffenen haben diese Gremien in den vergangenen Jahren alsdann die einzelnen Planungsphasen, Abläufe aller Arbeiten, Budgets und Termine entwickelt und koordiniert.

Handlungsbedarf
Nun liegt ein integraler Massnahmenplan vor. Dieser empfiehlt innerhalb von vier Handlungsfeldern 19 konkrete Objektmassnahmen, um die Hochwasser- sowie Gewässerschutzziele in der Oberen March zu erreichen und die analysierten Schutzdefizite zu beheben. Handlungsbedarf besteht - so Umweltdirektor Andreas Barraud - insbesondere in folgenden vier Bereichen:

  • Die grössten Schwachstellen im Hochwasserschutz bilden Brücken und Durchlässe am oberen Rand der Siedlungsgebiete sowie im Bereich Tuggenerkanal. Ziel ist eine Entschärfung dieser Situation in Siedlungsgebieten und natürlichen Flächen. Neben den unter Objektmassnahme Nr. 13 „Erhöhung der Hochwassersicherheit von Tuggen“ erwähnten möglichen Massnahmen soll auch das Pumpwerk Grynau mit Rückstausperre bei der Bearbeitung wieder aufgegriffen und diskutiert werden.
  • Mängel im Gewässerschutz bei Trockenwetter sind im Bereich der Abwassereinleitungen feststellbar. Technische Massnahmen sollen helfen, die Gewässerqualität zu verbessern.
  • Bei Regenwetter stellen direkte und indirekte Einleitungen aus Siedlungs- und Bewirtschaftungsgebieten weitere Schwachstellen dar. Bedeutend sind insbesondere Belastungen durch die Landwirtschaft, Mischwasserentlastungsanlagen und Verkehrsflächen. Ziel ist es, die Qualität der Gewässer durch lokale, natürliche sowie technische Massnahmen in der Abwasserbehandlung zu verbessern.
  • Naturfremde, stark verbaute und vorwiegend künstliche Gewässer (Kanäle) beeinträchtigen die ökologische Qualität im Linthgebiet. Bewirtschaftungsmassnahmen für Siedlungsflächen, Kanäle und Gräben sind mitentscheidend, um ökologische Defizite zu beheben und langfristig eine Revitalisierung und damit Aufwertung des sensiblen Gewässernetzes in der Ebene zu erzielen.

19 Massnahmen im Überblick
Im April 2012 wurde der Schlussbericht zum regionalen Entwässerungsplan mit den empfohlenen Massnahmen öffentlich aufgelegt. Alle Haushaltungen im Einzugsgebiet des REP OM erhielten zudem eine Kurzfassung des Berichts zur Information. Diese Kurzversion ist auch einsehbar unter: http://www.sz.ch/documents/REP_OM_Kurzfassung_Massnahmen2012.pdf

Plan genehmigt
Nach der öffentlichen Auflage und der Auswertung der eingegangenen, umfangreichen Stellungnahmen hat der Regierungsrat im Juli 2013 den Regionalen Entwässerungsplan Obere March erlassen und genehmigt. Somit ist dieser behördenverbindlich.

Massnahmen umsetzen
Nach dem Erlass des Entwässerungsplans besteht die erste Massnahme nun darin, eine geeignete Projektträgerschaft zur Massnahmenumsetzung zu gründen. Anschliessend gilt es, die weiteren Mass­nahmen nach Priorität anzugehen. Dies sind insbesondere die Massnahmen Nr. 13 „Erhöhung der Hochwassersicherheit von Tuggen“ sowie Nr. 14 „Zentrale Retention am Tuggenerkanal“. Für die erfolgreiche Umsetzung dieser, wie auch der weiteren, vorgeschlagenen Massnahmen ist die aktive Mitarbeit von allen Beteiligten unabdingbar. Die Projektträgerschaft soll dabei künftig alle Beteiligten - insbesondere Lenkungsausschuss und Öffentlichkeit - regelmässig über den aktuellen Stand der Massnahmen informieren. Die Aufsicht wird vom Umweltdepartement wahrgenommen.

Umweltdepartement
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