Navigieren im Kanton Schwyz

Wasserrechtsgesetz: Zentrale Punkte werden neu beurteilt

Kontroverse Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren

(UD/i) Das Umweltdepartement hat im Herbst 2016 eine Vernehmlassung zur Totalrevision des Wasserrechtsgesetzes durchgeführt. Aufgrund der kontroversen Rückmeldungen – insbesondere zur geplanten Abschaffung der Wuhrkorporationen – wird die Vorlage überarbeitet. Allenfalls wird im Herbst eine zweite Vernehmlassung durchgeführt.

Das Wasserrechtsgesetz ist, abgesehen von kleineren Anpassungen im Rahmen anderer Gesetzesanpassungen, seit 1973 gültig. Sowohl der Hochwasserschutz als auch die Wassernutzung waren in den letzten Jahren einem bedeutenden Wandel unterworfen. Auf Stufe Bund wurden die gesetzlichen Grundlagen in dieser Zeit teilweise vollständig neu definiert. Den Kantonen wurden neue und komplexe Aufgaben übertragen wie etwa die Pflicht zur Renaturierung von Gewässern oder die Aufsicht über die kleinen Stauanlagen. Gleichzeitig fand im Umgang mit den Naturgefahren ein eigentlicher Paradigmenwechsel vom rein baulichen Hochwasserschutz hin zum umfassenden, integralen Risikomanagement statt. Aus diesen Gründen ist die Revision des Wasserrechtsgesetzes anerkannt.

Kein einheitliches Bild
Das Umweltdepartement hat deshalb das Wasserrechtsgesetz einer Totalrevision unterzogen und im Herbst 2016 bei den Parteien, Bezirken, Gemeinden und Interessenvertretern in die Vernehmlassung geschickt. Die zahlreichen Rückmeldungen zeigten kein einheitliches Bild, sie sprachen sich aber häufig gegen zentrale Punkte der Vernehmlassungsvorlage aus. Insbesondere die vorgesehene Abschaffung der Wuhrkorporationen und die Öffentlicherklärung von grossen Quellen stiessen auf eine breite Ablehnung. Für die vom Bundesrecht vorgeschriebenen Revitalisierungen ist noch keine tragfähige Lösung ersichtlich.

Wuhrkorporationen bleiben wohl bestehen
Die Vernehmlassungsergebnisse lassen eine politische Mehrheit für die vorgeschlagene Vorlage als wenig wahrscheinlich erscheinen. Das Umweltdepartement hat deshalb beschlossen, die Vernehmlassungsvorlage zu überarbeiten. Dabei soll als Haupterkenntnis voraussichtlich an den Wuhrkorporationen mit ihrem heutigen Aufgabenbereich festgehalten werden. Die übrigen Kernpunkte der Gesetzesrevision – Revitalisierung, Schutz von grossen Quellen, Ablagerungsstandorte für Geschiebe, Gebühren und Wasserzinsverteilung – werden in der Vernehmlassung neu beurteilt.

Es ist vorgesehen, das revidierte Wasserrechtsgesetz im Herbst 2017 der Regierung erneut vorzulegen und anschliessend allenfalls eine zweite externe Vernehmlassung durchzuführen. Ziel bleibt die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2019.

Umweltdepartement
Information


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken