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Eckwerte zur Steuervorlage 17 - Chance für den Kanton Schwyz

Empfehlungen des Steuerungsorgans des Bundes werden vom Finanzdepartement grundsätzlich unterstützt

(FD) Das Steuerungsorgan des Bundes hat seine Empfehlungen an den Bundesrat zur Erarbeitung der Steuervorlage 17 (SV17) veröffentlicht. Das Finanzdepartement unterstützt diese neuen Eckwerte grundsätzlich. Sie bieten dem Kanton Schwyz nach wie vor die einmalige Chance, den Kanton als Ganzes für Unternehmen noch attraktiver zu gestalten und dies ohne Mehrbelastung der Bevölkerung. Der Regierungsrat wird sich im Rahmen der folgenden Vernehmlassung des Bundes detailliert zur SV17 äussern.

Am 12. Februar 2017 lehnten das Schweizer und auch das Schwyzer Stimmvolk die Bundesvorlage zur Unternehmenssteuerreform (USR III) ab. Die international stark kritisierten kantonalen Steuerstatus für bestimmte Gesellschaften sind somit noch nicht abgeschafft. Dementsprechend ist der internationale Druck, insbesondere von der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hoch geblieben. Für die Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus besteht deshalb eine erhebliche Planungs- und Rechtsunsicherheit. Der Wirtschaftsstandort Schweiz muss daher möglichst rasch mit entsprechenden Massnahmen attraktiv und wettbewerbsfähig gehalten werden. Davon hängen nicht zuletzt Tausende von Arbeitsplätzen ab. Deshalb hat auf Bundesebene unmittelbar nach dem Volks-Nein ein Steuerungsorgan, welches aus Vertretungen des Bundes und der Kantone besteht, in einer intensiven und sehr engen Zusammenarbeit Empfehlungen im Sinne von Eckwerten für die weiterhin unumgängliche Unternehmenssteuerreform erarbeitet. Diese Empfehlungen sind an den Bundesrat gerichtet, welcher voraussichtlich noch diesen Monat seine Eckwerte zur Ausarbeitung der SV17 verabschieden wird.

Empfohlene Eckwerte
Die Empfehlungen des Steuerungsorgans zur SV17 enthalten diejenigen Massnahmen, die bei der gescheiterten Vorlage nicht bestritten waren. Allerdings sollen diese vereinzelt zwecks Sicherung der Ergiebigkeit der Unternehmenssteuern und im Hinblick auf einen einfacheren Vollzug teilweise modifiziert werden. Ausdrücklich verzichtet werden soll auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Zur Gegenfinanzierung der Reform wird an der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21.2% festgehalten. Neu sollen hingegen privilegierte Dividenden kantonal zwingend mindestens im Umfang von 70% besteuert werden. Ergänzt werden soll das Massnahmenpaket weiter mit einer sozialrelevanten Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen auf mindestens 230 bzw. 280 Franken.

Um die notwendige und dringende Reform des Unternehmenssteuerrechts mehrheitsfähig zu machen, sind nach Ansicht des Finanzdepartements gewisse Kompromisse unvermeidlich. Eine für die Kantone verbindliche Mindestbesteuerung der privilegierten Dividenden wird unter dem Aspekt der kantonalen Tarifhoheit und -autonomie trotzdem kritisch beurteilt.

Voraussichtliche Umsetzung im Kanton
Die Umsetzung der SV17 soll nach Ansicht des Finanzdepartements dazu benutzt werden, den Kanton als Ganzes für Unternehmen steuerlich attraktiv zu machen. Im Vordergrund steht auch die Prüfung einer Einführung eines einheitlichen Gewinnsteuersatzes für das ganze Kantonsgebiet, was die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsraumes „Kanton Schwyz“ erheblich erhöhen würde. Die effektive Gewinnsteuerbelastung (inkl. Bundessteuer) soll letztlich zwischen 12% und 13% betragen. Die Minimalsteuer (berechnet auf dem Kapital) soll ebenfalls kantonsweit attraktiv einheitlich auf 0.07‰ bis 0.09‰ festgelegt werden. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer können zur Finanzierung von Ausgleichszahlungen an Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden verwendet werden, die aufgrund der kantonalen Umsetzung weniger Steuereinnahmen erzielen werden. Die neu verlangte Mindestbesteuerung von privilegierten Dividenden wird voraussichtlich zu Mehreinnahmen führen, was nach Ansicht des Finanzdepartements zusätzlichen Handlungsspielraum für allfällige weitere Massnahmen schafft.

Schwyzer Unternehmen profitieren, keine Mehrbelastung der Bevölkerung
Von der Umsetzung der SV17 werden aufgrund der geplanten Belastungssenkung alle KMUGesellschaften steuerlich profitieren. Für Gesellschaften mit aktuell kantonalem Steuerstatus wird eine attraktive Übergangsregelung geschaffen. Die natürlichen Personen erfahren durch die Umsetzung der Vorlage – mit Ausnahme des Bereichs der privilegierten Dividenden – keine steuerliche Mehrbelastung. Profitieren werden sie nach der Vorstellung des Steuerungsorgans des Bundes und nunmehr als Folge der politischen Kompromisslösung zuhanden des Bundesrats von einer Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Diese betragen im Kanton Schwyz heute 220 bzw. 270 Franken.

Zeitplan und weiteres Vorgehen
Im Zeitraum September bis Dezember dieses Jahres will der Bund zur SV17 ein Vernehmlassungsverfahren durchführen. Der Regierungsrat wird sich im Rahmen dieser Vernehmlassung detailliert zur SV17 äussern. Die Botschaft soll im Frühling 2018 verabschiedet werden, worauf auf eidgenössischer Ebene die parlamentarischen Beratungen beginnen werden. Weitere Zeitangaben macht der Bund nicht.

Es ist davon auszugehen, dass die SV17 – vorbehältlich der parlamentarischen Entscheide und des Ausgangs eines Referendums – in Bund und Kantonen auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Sobald die Vernehmlassungsvorlage zur SV17 bekannt ist, wird sich der Regierungsrat dazu und zur kantonalen Umsetzung äussern. Um die Transparenz zu den Auswirkungen der SV17 auf den Kanton Schwyz zu erhöhen, ist vorgesehen, die Vernehmlassung zur kantonalen Vorlage noch im Verlaufe des zweiten Quartals 2018 zu starten.

Finanzdepartement
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