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Erhöhung der Schulgelder an den Mittelschulen ist rechtmässig

Bundesgericht weist Beschwerde ab

(Stk/i) Die Erhöhung der Schulgelder an den kantonalen Mittelschulen von 500 Franken auf 700 Franken ist rechtmässig. Das Bundesgericht hat eine dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen.

Gestützt auf das kantonale Mittelschulgesetz hat der Regierungsrat im Rahmen einer Überprüfung der Beiträge an die Mittelschulen im Kanton beschlossen, die Schulgelder an den kantonalen Mittelschulen mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 von 500 Franken auf 700 Franken zu erhöhen. Damit wird ein verursachergerechterer Beitrag an die Kosten der Mittelschulen geleistet.

Gegenleistung für Schulgeld
Diese Anhebung des Schulgeldes wurde vor Bundesgericht angefochten mit der Begründung, sie sei unverhältnismässig sowie verfassungswidrig, da sie im schweizerischen Vergleich unüblich sei. Auch handle es sich nicht um eine Gebühr, sondern um eine Steuer. Das Bundesgericht hat die Beschwerde in seinem aktuellen Entscheid in allen Punkten abgewiesen. Die Verfassungswidrigkeit wird verneint mit dem Hinweis auf sieben weitere Kantone, die ebenfalls Schulgelder an den Mittelschulen erheben, sowie den Umstand, dass im Kanton Schwyz für den Besuch einer Mittelschule auch schon zuvor ein Schulgeld erhoben worden ist. Die Bundesrichter beurteilen die Schulgelder auch klar nicht als Steuer, sondern als Gebühr, die überdies auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage basiere. Sie stelle eine Abgeltung für den Bezug staatlicher Leistungen bzw. den Besuch der kantonalen Mittelschulen dar und liege dabei weit unter den effektiven Kosten.

In der Reihe der in jüngerer Zeit wiederholt erhobenen Beschwerden gegen politische Entscheide resultiert somit einmal mehr eine vollumfängliche Abweisung durch das zuständige Gericht.

Staatskanzlei
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