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Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Schwyz

Bauzonen-Moratorium aufgehoben

(VD/i) Der Bundesrat hat den teilrevidierten Richtplan des Kantons Schwyz genehmigt. Mit der Genehmigung wird ab sofort das Bauzonen-Moratorium aufgehoben. Inhaltlich konzentriert sich die Teilrevision des Richtplans auf die Siedlungsentwicklung nach innen.

Der Bundesrat hat am 24. Mai 2017 den teilrevidierten Richtplan des Kantons Schwyz genehmigt. Wesentlich für die positive Beurteilung des Richtplans durch den Bund sind die griffigen Kriterien für Neueinzonungen und die Vorgaben für die Dimensionierung der Bauzonen. Der Richtplan wurde noch geringfügig an den Genehmigungsbeschluss des Bundesrats angepasst.

Massgebende Wachstumswerte des Richtplans
In der neuen kantonalen Raumentwicklungsstrategie wird von einem künftigen Bevölkerungswachstum von jährlich 0,77 Prozent ausgegangen. Diese Annahme entspricht dem Szenario hoch des Bundesamts für Statistik (BFS) von 2015. Das angenommene Wachstum wird auf drei Raumtypen verteilt: So sollen sechzig Prozent der zusätzlichen Bewohnerinnen und Bewohner im urbanen, dreissig Prozent im periurbanen und zehn Prozent im ländlichen Siedlungsraum Platz finden. Entsprechend dieser Verteilung wird das für die nächsten 25 Jahre voraussichtlich benötigte Siedlungsgebiet in der Richtplankarte festgesetzt.

Dichtvorgaben für Gemeinden und Aufhebung Bauzonenmoratorium
Um diese Verteilung des Bevölkerungswachstums zu ermöglichen, haben die Gemeinden den Auftrag, die Siedlungsentwicklung verstärkt nach innen zu lenken. Bis 2040 ist in den urbanen und periurbanen Räumen die Bevölkerungsdichte um zehn Prozent zu erhöhen, während im ländlichen Raum die Dichte mindestens auf dem heutigen Niveau bleiben soll. Für Neueinzonungen sind klare Kriterien zu erfüllen und es kommen nach Raumtyp differenzierte Mindestdichten zur Anwendung. Mit der Genehmigung des überarbeiteten Richtplans kommt das Bauzonen-Moratorium, das seit Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes schweizweit gilt, im Kanton Schwyz nicht mehr zur Anwendung.

Arbeitshilfen für die Umsetzung
Um die Gemeinden bei den anstehenden Ortsplanungen zu unterstützen, erarbeitet der Kanton verschiedene Umsetzungshilfen. Zudem werden bisherige Arbeitshilfen aktualisiert. Diese stehen den Gemeinden ab Herbst 2017 auf der Website des Amtes für Raumentwicklung zur Verfügung.

Volkswirtschaftsdepartement
Information

Dokumentation: Die detaillierten Richtplanunterlagen


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