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Grosse Solidarität unter den Schwyzer Bezirken und Gemeinden

Höherer innerkantonaler Finanzausgleich bietet Spielraum für Steuersenkungen

(FD/i) Im Kanton Schwyz werden im Jahr 2018 rund 50 Mio. Franken von den finanzstarken Gemeinwesen an die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke übertragen. Hinzu kommen rund 25 Mio. Franken, welche der Kanton den strukturschwachen Gemeinden zukommen lässt. Diese Summen zeugen von einer sehr grossen Solidarität innerhalb des Kantons. Für etliche Empfängergemeinden eröffnet sich damit auch die Möglichkeit, ihre Steuerfüsse zu senken.

Der Regierungsrat hat den innerkantonalen Finanzausgleich für das Jahr 2018 festgelegt. Dieser regelt einerseits den Steuerkraftausgleich zwischen den Gemeinden. Bei den Finanzschwachen kann dementsprechend die Steuerkraft erhöht werden. Allein von den drei Gemeinden Freienbach, Wollerau und Feusisberg werden rund 41 Mio. Franken auf die 22 finanzschwachen Gemeinden umverteilt. Hinzu kommen noch rund 9 Mio. Franken, welche der Bezirk Höfe zugunsten von zwei finanzschwächeren Bezirken beiträgt. Einige Gemeinwesen sind neutral und erhalten kein Geld. Andererseits gibt es im Rahmen des so genannten Normaufwandausgleichs auch Zuwendungen des Kantons an diejenigen Gemeinden, die unterdurchschnittliche Erträge in verschiedenen Aufgabengebieten vorweisen. Dabei werden nochmals rund 25 Millionen zulasten der kantonalen Staatskasse an die strukturschwächeren Gemeinden verteilt.

Grösserer Beitrag der Gebergemeinden
Gegenüber dem Finanzausgleichsjahr 2017 wird die Umverteilungssumme nochmals erhöht. So erhalten fast alle Empfängergemeinden mehr Mittel, teils in erheblichem Umfang. Für den Regierungsrat rechtfertigt sich diese erhöhte Abschöpfung aufgrund der Unterschiede in der Steuerkraft der einzelnen Gemeinden. Vor allem die Steuerkraft der drei Höfner Gemeinden ist erfreulicherweise nochmals angestiegen.

Steuerfusssenkungen ermöglichen
Mit den vom Regierungsrat festgelegten Zusicherungen wird der innerkantonale Finanzausgleich weiterhin auf einem sehr soliden Niveau ausgerichtet, von dem die Empfängergemeinden und Empfängerbezirke massgeblich profitieren. Entscheidend für die Steuerung des Finanzausgleichs bleiben ebenso die Beurteilung der verschiedenen Rechnungsabschlüsse sowie die Eigenkapitalsituationen der Gemeinden und Bezirke. Die für das Finanzausgleichsjahr 2018 nochmals erhöhten Zahlungen eröffnen den Empfängern teils erheblichen Handlungsspielraum, um den gemäss Finanzausgleichsgesetz vorrangigen Abbau der Steuerunterschiede unter Einhaltung der bedarfsgerechten Versorgung und wirksamen Aufgabenerfüllung zu realisieren. Namentlich können die zusätzlichen Mittel verwendet werden, um – je nach Situation des kommunalen Haushalts – konkrete Steuerfusssenkungen zu ermöglichen. Die Kompetenz dieser Senkungen liegt letztlich in den Händen der entsprechenden Gemeinde- und Bezirksversammlungen, in denen das Budget durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger festgelegt wird.

Finanzdepartement
Information

Dokumentation: Tabelle Finanzausgleich


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