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Aufnahme der formellen Verhandlungen für die Neukonzessionierung des Etzelwerks

Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Organisations- und Verfahrensfragen wurden erläutert

Schwyz, 11. Juli 2013

Aufnahme der formellen Verhandlungen für die Neukonzessionierung des Etzelwerks

Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Organisations- und Verfahrensfragen wurden erläutert

 

(Stk/i) Die Konzessionsgeber des Etzelwerks haben sich mit der Konzessionärin SBB AG zu ersten formellen Verhandlungen getroffen, um den Betrieb des Kraftwerks für die nächsten Jahrzehnte zu sichern. Klärend für die Ausgangslage dieser Verhandlungen ist der Entscheid des Bundesgerichts, wonach kein Heimfallsrecht für das bisherige Etzelwerk, und damit für die fünf Konzessionsgeber, besteht. Die Neukonzessionierung, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die grundsätzliche Neukonzeption des Etzelwerks bildeten die Verhandlungsschwerpunkte.

Der künstlich gestaute Sihlsee speist über eine Druckleitung das Kraftwerk bei Altendorf (SZ). Dieses deckt einen grossen Anteil des Strombedarfs der SBB. Gleichzeitig kann das Werk mittels Pumpspeicherung den benötigten Spitzenstrom erzeugen. Nach einer Laufzeit von 80 Jahren läuft die von den Kantonen Zürich, Zug und Schwyz sowie den Bezirken Einsiedeln und Höfe verliehene Etzelwerkkonzession im Jahre 2017 aus. Gleichzeitig läuft auch die vom Kanton Schwyz verliehene Konzession aus, welche der Etzelwerk AG ermöglicht, Wasser aus dem Zürichsee in den Sihlsee zu pumpen und damit den Sihlsee auch als Pumpspeicherwerk zu betreiben. Ende August 2012 hatte das Bundesgericht entschieden, dass den Kantonen und Bezirken nach Ablauf der bisherigen Etzelwerkkonzession kein Heimfallsrecht zusteht. Nachdem diese für die Neukonzessionierung wichtige Frage geklärt ist, haben sich unter der Leitung des Schwyzer Umweltdirektors Landesstatthalter Andreas Barraud die Delegationen der Regierungen der Kantone Zürich, Zug und Schwyz sowie die Bezirksammänner der Bezirke Einsiedeln und Höfe am 8. Juli 2013 in Zürich mit der Verhandlungsdelegation der SBB zu einer ersten formellen Verhandlung getroffen. Dabei wurden die Verantwortlichkeiten, die Zuständigkeiten geklärt sowie die Organisations- und Verfahrensfragen erläutert. Der Ablauf und die zeitliche Abwicklung der Neukonzessionierung und das Vorgehen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden gemeinsam festgelegt.

Grundlagen für die Neukonzeption des Etzelwerks
Obwohl die Verhandlungen während der Klärung der Heimfallsfrage offiziell unterbrochen waren, fanden zwischen den Parteien informelle Gespräche statt. Sowohl die Druckleitung als auch wesentliche Teile der Kraftwerkszentrale haben das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht und müssen erneuert werden. In einer gemeinsam in Auftrag gegebenen Studie werden die Grundlagen für die Neukonzeption des Etzelwerks erarbeitet. Dabei wird auch die Option für eine massgebende Verbesserung des Hochwasserschutzes im Sihltal vom Sihlsee bis in die Stadt Zürich in die Überlegungen einbezogen.

Die Verhandlungsdelegationen werden sich in den nächsten Monaten regelmässig treffen, um die für die Neukonzessionierung notwendigen Grundlagen zu erarbeiten. Das gemeinsame Ziel ist es, nach Ablauf der laufenden Konzession im Jahr 2017 einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Staatskanzlei
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