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Tätigkeitsbericht 2016 der Finanzkontrolle

Schwerpunkte der Prüftätigkeit

In ihrem Tätigkeitsbericht 2016 gibt die Finanzkontrolle einen Überblick über die Prüftätigkeit sowie über die wesentlichen Feststellungen des vergangenen Jahres. Übergeordneter Handlungsbedarf hat die Finanzkontrolle im Bereich der Steuerung und Überwachung von Leistungsvereinbarungen sowie beim Weisungswesen und beim Umgang mit Dokumenten festgehalten.

„Das Umfeld ist herausfordernd,“ erklärt der Leiter der Finanzkontrolle, Dr. Roland Pfyl. „Die Komplexität der Staatsaufgaben nimmt mit der Entwicklung der Regulierungen und der Digitalisierung weiter zu.“ Dies fordert auch die Finanzkontrolle in ihrer Finanzaufsichtstätigkeit. Der Tätigkeitsbericht erlaubt einen Einblick in die Breite und Vielfalt des Aufsichtsbereichs und der Prüfarbeiten. Sie reicht von der klassischen Rechnungsprüfung über Prozess- und Informatikprüfungen bis hin zu Evaluationen der Wirkung staatlicher Leistungen.

Regelung von Leistungsaufträgen und Staatsbeiträgen
Nachdem die Finanzkontrolle in den Vorjahren Handlungsbedarf beim kantonalen Weisungswesen, beim internen Kontrollsystem und beim Umgang mit Dokumenten festgehalten hat, weist sie in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht zusätzlich auf die fehlende Regelung zur Steuerung und Überwachung von Leistungsvereinbarungen und Staatsbeiträgen hin. „In verschiedenen Prüfungen sind wir auf Unsicherheiten gestossen“, erklärt Pfyl. Es fehle ein einheitlicher und systematischer Ansatz zur Erarbeitung, Steuerung und Überwachung von Leistungsvereinbarungen und Staatsbeiträgen. „Zieht man in Betracht, dass dies rund ein Viertel des Staatshaushaltsbudgets betrifft und an Bedeutung zunimmt, ist Handlungsbedarf angezeigt.“

Risiko- und wirkungsorientierter Prüfansatz
Neben der Prüfung von Rechnungsabschlüssen fokussiert die Finanzkontrolle schwergewichtig auf die interne Revision, also auf die risikoorientierte Prüfung der Geschäftsprozesse und der entsprechenden internen Kontrollsysteme (IKS). Die Haushaltsgrundsätze der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit sind dabei wichtige Prüfkriterien. Ziel ist es, mit umfassenden Prüfungen die Verwaltungsprozesse ganzheitlich zu beurteilen und mit gezielten Empfehlungen zu allfälligen Optimierungen beizutragen.

Im Aufgabenbereich der Finanzkontrolle sind auch Evaluationen und Wirkungsprüfungen. Damit beschränkt sich die Finanzkontrolle nicht ausschliesslich auf die Fragestellung, ob die eingesetzten Mittel korrekt bewilligt (Rechtmässigkeit), korrekt in der Staatsrechnung verbucht (Ordnungsmässigkeit), und möglichst kostengünstig erbracht wurden (Wirtschaftlichkeit), sondern auch auf die Fragestellung, ob die eingesetzten Mittel die erhoffte Wirkung entfaltet haben und somit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Im Berichtsjahr wurden eine Evaluation der Förderung der Schutzfunktion des Waldes sowie eine Evaluation der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kanton Schwyz durchgeführt.

Finanzkontrolle

Dokumentation: Tätigkeitsbericht 2016


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