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Eigentumsbeschränkungen auf Grundstücken werden transparent

ÖREB-Kataster: Beginn Einführung mit drei Gemeinden

(AVG/i) Die Schweiz erstellt einen Kataster mit öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Darin werden die für Grundstücke massgebenden behördlichen Einschränkungen, z.B. für Bauvorhaben, systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht. Der Kanton beginnt die Einführung des ÖREB-Katasters mit den drei Gemeinden Schwyz, Feusisberg und Illgau.

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach nutzen wie er will. Er muss dabei eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen, sogenannten öffentlich-recht­lichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), beachten.

Nationaler ÖREB-Kataster
Der Aufbau des ÖREB-Katasters ist ein schweizweites Projekt und wird durch das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) koordiniert. Die landesweite Einführung geschieht in zwei Etappen von 2012–2019. Der Kanton Schwyz ist in der zweiten Etappe von 2016–2019 dabei. Der Bund hat in einer ersten Phase die 17 wichtigsten ÖREB-Themen vorgeschrieben. Diese basieren auf den acht Bereichen Raumplanung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald. Die Daten für diese Themen werden von den zuständigen Fachstellen beim Bund, Kanton und Gemeinden bereitgestellt. Die ÖREB werden durch verschiedene Behörden vorgegeben. Daher war es bis heute schwierig, die entsprechenden Informationen für ein bestimmtes Grundstück von verschiedenen Ämtern zusammen zu tragen.

Eine ÖREB besteht im Normalfall aus einem Plan und einer Rechtsvorschrift. Im Plan wird geometrisch festgelegt, für welches Gebiet eine bestimmte ÖREB gilt, z.B. eine Nutzungszone. Die Rechtsvorschrift definiert die Einschränkung und beschreibt deren Auswirkungen. Bei der Nutzungszone entspricht die Rechtsvorschrift in der Regel dem Baureglement der Gemeinde.

Gestaffelte Einführung im Kanton Schwyz
Die Einführung des ÖREB-Katasters im Kanton Schwyz geschieht in einem etappierten Verfahren. Im Internet sind zu Beginn im kantonalen WebGIS die drei Gemeinden Illgau, Feusisberg und Schwyz aufgeschaltet. Die übrigen Gemeinden und Einheitsgemeinden werden sukzessive bis Mitte 2019 bearbeitet und im kantonalen WebGIS für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Erhebung der kommunalen Nutzungsplanung geschieht in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, deren Ortsplanern und anderen Datenlieferanten. Die restlichen kantonalen Themen erarbeiten die zuständigen kantonalen Fachstellen. Die Themen des Bundes werden durch die entsprechenden Bundesämter bereitgestellt.

Einfacher Zugang
Der ÖREB-Kataster kann im WebGIS SZ (map.geo.sz.ch) über den Layer ÖREB-Kataster oder über www.sz.ch/oereb aufgerufen werden. Bei den im ÖREB-Kataster aufgeschalteten Gemeinden sind alle wirksamen ÖREB dargestellt. Diese ÖREB können auch einzeln ausgewählt werden. Um weitere Informationen über ein spezifisches Grundstück zu erhalten, ist das Grundstück anzuklicken. In einem Resultat-Fenster können die zu einem ÖREB zugehörigen Rechtsvorschriften angezeigt werden. Der Zusammenzug der wichtigsten Eigentumsbeschränkungen in einem digitalen Kataster ist ein übersichtliches Informationssystem für Bauverwalter, Bauinteressierte, Verwaltung, Immobilienbranche, Banken, Planer, usw. und für die Bevölkerung. Die Erfahrung der Aufschaltung für die Gemeinden Illgau, Feusisberg und Schwyz dient für den weiteren etappierten Aufbau des ÖREB-Katasters.

Umweltdepartement
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