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Verfahren vor dem Einigungsamt in Sachen Charles Vögele Mode AG

Verfahren mangels Einigung abgeschlossen

(Stk/i) In Zusammenhang mit dem Stellenabbau und den damit verbundenen Entlassungen der Charles Vögele Mode AG an ihrem Hauptsitz in Pfäffikon haben mehrere Arbeitnehmer das Einigungsamt des Kantons Schwyz angerufen. Sie strebten im Rahmen des Vermittlungsverfahrens einen angepassten Sozialplan an. Es konnte jedoch keine Einigung erzielt werden.

Das aus einer Arbeitnehmer- und einer Arbeitgebervertretung zusammengesetzte Einigungsamt wird gemäss der einschlägigen kantonalen Verordnung unter gewissen Voraussetzungen bei Kollektivstreitigkeiten tätig und versucht, unter den betroffenen Parteien eine Vermittlung herbeizuführen. In Zusammenhang mit verschiedenen Entlassungen der Charles Vögele Mode AG an ihrem Hauptsitz in Pfäffikon haben mehrere Arbeitnehmer das kantonale Einigungsamt angerufen. Mit ihren Begehren forderten sie einen angepassten, für sie günstigeren Sozialplan zur Abfederung der Folgen der Entlassungen.

Am 9. Juni 2017 fand die Verhandlung vor dem Einigungsamt in Schwyz statt, an welcher sowohl Vertreter der gesuchstellenden Arbeitnehmer als auch eine Vertretung der Charles Vögele Mode AG teilnahmen. Die Parteien konnten ihre Standpunkte nochmals darlegen. Eine Einigung konnte indes weder über formalrechtliche Vorfragen noch in der Sache selber herbeigeführt werden. Mangels Zustandekommens einer Vermittlung wurde das Verfahren vor dem Einigungsamt abgeschlossen.

Staatskanzlei
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