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Ausgleichszahlung 2014 für den Nationalen Finanzausgleich steigt weiter

Der Beitrag des Kantons Schwyz in den Ressourcenausgleich steigt von 136 Mio. auf 147 Mio. Franken

Schwyz, 11. Juli 2013

Ausgleichszahlung 2014 für den Nationalen Finanzausgleich steigt weiter

Der Beitrag des Kantons Schwyz in den Ressourcenausgleich steigt von 136 Mio. auf 147 Mio. Franken

 

(StK/i) Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Ausgleichszahlungen der einzelnen Kantone für das Jahr 2014 ermittelt und den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Der Beitrag des Kantons Schwyz in den horizontalen Ressourcenausgleich wächst um rund 8% und beträgt für das Jahr 2014 147 Mio. Franken (2013: 136.2 Mio.; 2012: 112.6 Mio.). Der Kanton Schwyz zahlt analog dem Vorjahr 2.1 Mio. Franken in den Härteausgleich und erhält aus dem Lastenausgleich 6.5 Mio. Franken (2013: 6.3 Mio.; 2012: 6.3 Mio.). Die Nettoausgleichszahlung in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) beträgt somit 142.6 Mio. Franken.

Der Kanton Schwyz zahlt im Jahr 2014 voraussichtlich 147 Mio. Franken in den horizontalen Ressourcenausgleich. Dies sind im Vergleich zum Vorjahr 10.8 Mio. Franken mehr, was einer Zunahme von rund 8% entspricht. Dieses Wachstum lässt sich vorab auf die Erstarkung des Ressourcenpotenzials im Kanton Schwyz zurückführen, hängt aber auch mit den Entwicklungen in den anderen Geberkantonen zusammen. Das Ressourcenpotenzial entspricht der Summe der massgebenden Einkommen, Vermögen und Gewinne der natürlichen bzw. juristischen Personen der berücksichtigten Bemessungsjahre (für 2014 die Jahre 2008–2010). Für das kommende Jahr zahlen zehn ressourcenstarke Geberkantone (ZH, SZ, NW, ZG, BS, BL, SH, TI, VD und GE) insgesamt rund 1.5 Milliarden Franken in den Ressourcenausgleich.

Zunahme der Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen
Der Kanton Schwyz verzeichnet im Bereich der massgebenden Einkommen der natürlichen Personen eine Potenzialsteigerung von 2.7% gegenüber dem Jahr 2013. Im Vergleich zu den Vorjahren liegt dieser Wert tiefer, ist aber schweizweit immer noch die dritthöchste Wachstumsrate hinter Graubünden (3.8%) und Obwalden (2.9%). Bei den massgebenden quellenbesteuerten Einkommen ergab sich nach zwei starken Wachstumsjahren ein Rückgang von 2.9%. Die massgebenden Vermögen der natürlichen Personen nahmen gegenüber dem Vorjahr gesamtschweizerisch um durchschnittlich 1% zu. Der Kanton Schwyz hat mit 2.3% eine überdurchschnittliche Wachstumsrate.

Abnahme der Gewinne bei den juristischen Personen
Bei den massgebenden Gewinnen der juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang von 2 %. Der durchschnittliche Rückgang aller Kantone liegt bei 3.5%. Auch bei den juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus reduziert sich die Bemessungsgrundlage. Einerseits ist der Rückgang bei den juristischen Personen auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Jahre 2008–2010 zurückzuführen. Andererseits muss aber auch beachtet werden, dass Veränderungen teilweise mit der volatilen Gewinnentwicklung einzelner Unternehmen zusammenhängen.

Kanton Schwyz setzt sich für NFA-Systemänderungen ein
Die Entwicklungen der massgebenden Einkommen der natürlichen Personen und der Gewinne der juristischen Personen im Kanton Schwyz führen insgesamt zu einer Zunahme von 1.8 auf neu 158.9 Ressourcenindexpunkte (100 Punkte entsprechen dem schweizerischen Durchschnitt). Dies ist die stärkste Zunahme unter den Geberkantonen. Bei zahlreichen Geberkantonen nimmt der Ressourcenindex im Vergleich zum Vorjahr sogar ab. So beispielweise in den Kantonen Zug (-3.8 Punkte) und Genf (-0.7 Punkte). Paradoxerweise zahlen diese beiden Kantone aber trotzdem mehr in den Ressourcenausgleich (Zug: + 4.3 Mio.; Genf: + 11.4 Mio. Franken). Dies hängt damit zusammen, dass die Beiträge eines einzelnen Geberkantons nicht alleine von der Entwicklung seiner eigenen tatsächlichen Ressourcenstärke abhängig sind, sondern auch von jener der anderen Geberkantone. Von dieser seit längerem bekannten Problematik der „Solidarhaftung“ ist auch der Kanton Schwyz betroffen. Deshalb setzt er sich aktiv auf verschiedenen Wegen für entsprechende Systemänderungen des NFA ein.

Herausforderung für Schwyzer Staatshaushalt
Die voraussichtliche NFA-Nettobelastung von 142.6 Mio. Franken entspricht mehr als einem Zehntel des Gesamtaufkommens des Schwyzer Staatshaushalts. Auch wenn die aktuelle Beitragszunahme im Vergleich zu den Vorjahren relativ tiefer ausfällt, muss die gesamte Wachstumsrate seit Einführung des NFA vor Augen gehalten werden: Rund 100 Mio. Franken oder 318.9% (!) beträgt die Zunahme der Nettoausgleichszahlung im Zeitraum 2008–2014. Die Auswirkung auf den Voranschlag und den Finanzplan sind schwerwiegend, zumal in den kommenden Jahren nicht mit einer Reduktion des NFA-Beitrags gerechnet werden kann. Eine Anpassung des Systems, das 2004 mit einer Volksabstimmung als Solidaritätswerk unter den Kantonen vom Souverän angenommen wurde, müsste vom eidgenössischen Parlament vorgenommen werden. Dies kann frühestens 2015 für die NFA-Periode 2016-2019 erfolgen.

Entlastungsprogramm 2014–2017
Vor dem Hintergrund dieser NFA-Belastungen hat sich der Regierungsrat die Sanierung des Schwyzer Staatshaushalts zur prioritären Zielsetzung gemacht. Ziel des seit anfangs Jahr laufenden Entlastungsprogramms 2014–2017 ist es, mittels eines ausgewogenen Gesamtpakets, das sowohl auf der Aufwand- als auch auf der Ertragsseite ansetzt, den Haushalt bis zum Jahr 2018 auszugleichen. Der Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien den Departementen weitere umfassende Aufträge zur Vertiefung der bereits diskutierten Entlastungsmassnahmen erteilt. Er wird nach der Sommerpause über das weitere Vorgehen entscheiden.

Staatskanzlei
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