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Soll die Vorteilsabgabe aus dem Strassenverkehr gestrichen werden?

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Die Vorteilsabgabe, mit der die Unterschreitung des Strassenabstandes oder eine direkte Zufahrt auf eine öffentliche Strasse abgegolten werden, soll gestrichen werden. Das Baudepartement hat die Änderung des Strassengesetzes in die Vernehmlassung bei den Parteien, Gemeinden und interessierten Verbänden geschickt. Damit wird eine Motion umgesetzt, die vom Kantonsrat gegen den Antrag des Regierungsrates erheblich erklärt wurde.

Das geltende Strassengesetz sieht vor, dass Ausnahmebewilligungen für das Nichteinhalten des Strassenabstandes oder für Direktzufahrten auf öffentliche Strassen abzugelten sind, weil sie dem Einzelnen einen Sondervorteil bringen. Die Vorteilsabgabe wurde im Jahr 2000 auf Kantonsebene eingeführt. Das Gesetz sieht auch die Einführung auf Gemeindeebene vor. Allerdings wurde diese Regelung nicht in allen Gemeinden umgesetzt.

Motion verlangt Aufhebung
Im Jahr 2010 hat der Kantonsrat entgegen dem Antrag des Regierungsrates eine Motion erheblich erklärt, die die Abschaffung der Vorteilsabgabe verlangt. Der Regierungsrat sprach sich hauptsächlich mit dem Argument dagegen aus, dass damit Einzelne bevorteilt würden. Sie müssten beispielsweise bei einer Direktzufahrt auf eine öffentliche Strasse keine Beiträge an die Erschliessungskosten leisten oder sie profitierten von einer Aufwertung ihres Grundstückes durch die Unterschreitung des Strassenabstandes. Aus der Vorteilsabgabe resultieren jährliche Einnahmen von rund 220‘000 Franken, die der Strassenrechnung zugutekommen.

Mit der in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Änderung würde § 58 des Strassengesetzes gestrichen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 31. Oktober 2017.

Staatskanzlei
Information

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.


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