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Fähigkeitsausweis im Personenverkehr obligatorisch

Ab 1. September 2013

Schwyz, 4. Juli 2013

Fähigkeitsausweis im Personenverkehr obligatorisch

Ab 1. September 2013

 

(BD/i) Ab dem 1. September 2013 müssen Lenkerinnen und Lenker von Bussen und Cars in Polizeikontrollen neben dem Führerausweis auch den Fähigkeitsausweis vorweisen.

In Europa ist für Personentransporte ab dem 1. September 2013 neben dem Führerausweis auch der Fähigkeitsausweis erforderlich. Diese Vorschrift gilt für Fahrten mit Cars und Bussen (Kat. D) sowie Kleinbussen mit mehr als acht Sitzplätzen (Kat. D1). Auch Fahrerinnen und Fahrer von Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporten benötigen den Fähigkeitsausweis. Damit weisen die Fahrerinnen und Fahrer nach, dass sie über die nötigen Kompetenzen für den Transport von Personen verfügen und sich regelmässig weiterbilden. Ab dem 1. September 2014 gilt das auch für den Güterverkehr (Kat. C und C1). Seit dem Inkrafttreten der CZV (Chauffeurzulassungsverordnung) am 1. Januar 2008 haben in der Schweiz bereits über 53 000 Personen den Fähigkeitsausweis für den Personenverkehr erworben oder sogar bereits zum ersten Mal verlängert.

Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises ist eine dreiteilige Prüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) zu bestehen. Fahrerinnen und Fahrer, die vor dem 1. September 2009 einen Lernfahrausweis beantragt hatten, erhalten den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei. Alle aber müssen bis zum Ende der ersten Weiterbildungsperiode am 31. August 2013 ihre Weiterbildungspflicht (5 Ausbildungstage in 5 Jahren) erfüllt haben, um den Fähigkeitsausweis zu erneuern. Über www.cambus.ch sind umfassende Informationen rund um den Fähigkeitsausweis abrufbar. Ebenfalls kann über diesen Internetzugang der Stand der persönlichen Weiterbildung abgefragt sowie der Fähigkeitsausweis bestellt oder verlängert werden.

Dank einem breiten Kursangebot besuchten die Fahrerinnen und Fahrer im Güter- und Personenverkehr seit Beginn der ersten Weiterbildungsperiode am 1. Januar 2007 bereits gegen 400 000 Kurstage. Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr, die ab September wegen fehlender Weiterbildung in Polizeikontrollen keinen Fähigkeitsausweis vorweisen können, riskieren eine Busse von bis zu 10 000 Franken.

Das Verkehrsamt Schwyz hat bereits im April 2013 die Besitzer von Kleinbussen (Autovermietungen, Schulträger, Vereine, Firmen mit Arbeitertransporten, Betagten- und Pflegeheime) im Kanton Schwyz angeschrieben und diese zu einer Informationsveranstaltung über die Bedingungen für die Durchführung von berufsmässigen Personentransporten eingeladen. Die Veranstaltung fand Ende Mai 2013 im Zivilschutzzentrum Schwyz statt und wurde von rund 80 Personen besucht. Als Referenten agierten Werner Fässler, Bereichsleiter Führerprüfungen, Verkehrsamt Schwyz, und Christian Kündig, Fachreferent CZV-Weiterbildung, Les Routiers Suisses.

Verkehrsamt
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