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Fahrplanentwurf 2014/2015 für Bahnen, Busse, Seilbahnen und Schiffslinien liegt vor

 

Brunnen, 27. Mai 2013

Fahrplanentwurf 2014/2015 für Bahnen, Busse, Seilbahnen und Schiffslinien liegt vor

(BD/i) Der Fahrplanentwurf für die Fahrplanperiode 2014 - 2015 liegt ab 28. Mai 2013 im Internet zur Einsichtnahme auf. Die Bevölkerung ist eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Anlässlich des Fahrplanverfahrens erhalten Bevölkerung und Behörden des Kantons Schwyz Gelegenheit, sich zu den Fahrplänen der öffentlichen Verkehrsmittel zu äussern. Der vorliegende Fahrplanentwurf umfasst die die Fahrplanjahre 2014 und 2015.

Im Internet einsehbar Zwischentitel

Wiederum ist der Fahrplanentwurf unter der Internetadresse: www.fahrplanentwurf.ch ab 28. Mai 2013 einsehbar. Beim Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Schwyz, Olympstrasse 10, 6440 Brunnen kann unter Voranmeldung (Tel. Nr. 041 819 25 47) ein Ausdruck gewünschter Linien eingesehen werden. Auf den Gemeinde-/Bezirksverwaltungen besteht die Möglichkeit der Ein-sichtnahme in jene einzelnen Linien des öffentlichen Verkehrs, welche die Gemeinde bzw. den Bezirk betreffen.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Private und Institutionen haben die Möglichkeit, Änderungsbegehren zu stellen. Änderungen am Fahrplan 2014 und 2015 sind jedoch, infolge der durch das Bundesamt für Verkehr eng gesetzten Termine, nur in einem sehr begrenzten Rahmen möglich. Änderungsbegehren, die den Kanton Schwyz betreffen, sind begründet bis spätestens 14. Juni 2013 über das Formular im Internet oder per Post bei den zuständigen Gemeinde- und/oder Bezirkskanzleien einzureichen.
Grundsätzlich ist es auch ausserhalb der regulären Fahrplanvernehmlassung jederzeit möglich, über die E-Mailadresse fahrplanverfahrenNULL@sz.ch Fahrplanbegehren an das Amt für öffentlichen Verkehr einzureichen. Begehren, die nach den diesjährigen Fristen eintreffen oder nicht kurz­fristig umgesetzt werden können, werden für das nächstfolgende Fahrplanverfahren gesammelt und vorgemerkt.

Im Bereich des Regionalverkehrs entscheidet der Kanton gestützt auf das Grundangebot des öffentlichen Verkehrs, ob die Begehren berücksichtigt werden können. Die Realisierung von Fahrplanbegehren ist grundsätzlich davon abhängig, ob diese einem breiten Bedürfnis entsprechen, ob die Begehren betrieblich machbar sind und ob seitens des Kantons Schwyz die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Begehren im Fernverkehr werden vom Kanton an die betreffende Bahnunternehmung zur ab­schliessenden Behandlung weitergeleitet. Diese entscheidet über die Änderungen.

Baudepartement

Auskunft:    Peter Blaser, Amt für öffentlichen Verkehr, Telefon 041 819 25 13


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