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Voranschlag 2018 zeigt einen Ertragsüberschuss

Aufgaben- und Finanzplan 2018-2021

(FD/i) Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018–2021 weist für den Voranschlag 2018 einen Ertragsüberschuss von 11.8 Mio. Franken aus. Die Finanzplanjahre 2019–2021 zeigen aufgrund der erfolgten Massnahmen auf der Aufwand- und Ertragsseite einen stabilen Staatshaushalt. Der Steuerfuss kann auf 170 Prozent belassen werden.

Die verschiedenen Massnahmen des Entlastungsprogramms 2014–2017, die Steuergesetzteilrevision 2015, die Steigerung des Steuersubstrates sowie die Steuerfusserhöhung zeigen ihre Wirkung. Gegenüber der Planung des Vorjahres kann mit Mehreinnahmen im Steuerbereich von rund 82 Mio. Franken sowie einer Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank von 12.4 Mio. Franken gerechnet werden, was massgebend zum positiven Voranschlag 2018 beiträgt. Auf der Aufwandseite erhöhen sich die Beiträge des Kantons Schwyz für den Nationalen Finanzausgleich um 12 Mio. Franken und die Beiträge für den innerkantonalen Finanzausgleich um 11 Mio. Franken (Normaufwand). Weiterhin steigen auch die gebundenen Kosten der Spitalfinanzierung und der Behinderteneinrichtungen um 5.4 Mio. und der Sozialversicherungen um 5.2 Mio. Franken an. Der Aufwand für die übrigen Aufgaben des Kantons kann als Folge der hohen Kostendisziplin in den Departementen weiterhin stabil gehalten werden. Der Personalbestand bleibt auf konstantem Niveau.

Das im Finanzhaushaltsgesetz vorgeschriebene mittelfristige Haushaltsgleichgewicht wird eingehalten. Die steigende Investitionstätigkeit in Hoch- und Tiefbauprojekte ab 2020 führt aber voraussichtlich zu Finanzierungsfehlbeträgen.

Der Regierungsrat beantragt, den aktuellen Steuerfuss bei den natürlichen und den juristischen Personen bei 170 Prozent zu belassen. Da noch Unklarheiten aufgrund des aktuellen Verfahrensstandes bei der Umsetzung der Steuervorlage 17 bestehen, wird derzeit von einer Änderung der Besteuerung bei den juristischen Personen abgesehen. Die Signalwirkung einer vorzeitigen Anpassung des Unternehmensbesteuerungsniveaus im Rahmen des AFP durch den Kantonsrat würde sich unter Umständen als nachteilig erweisen und die steuerliche Attraktivität in einer für die Unternehmensbesteuerung heiklen Phase vermindern.

Projekt „Finanzen 2020“
Aufgrund der verschiedenen finanz- und steuerpolitischen Anliegen und Herausforderungen will der Regierungsrat auch in Zukunft eine nachhaltige Ausgestaltung des Kantonshaushalts unter Wahrung der Standortattraktivität sicherstellen. Dabei soll die Steuerbelastung für alle Kategorien von Steuerpflichtigen attraktiv bleiben. Mit dem Projekt „Finanzen 2020“ wird eine finanz- und steuerpolitische Gesamtschau erarbeitet, welche die Aspekte Finanzen, Finanzausgleich, Steuern sowie die dazu erforderlichen Prozesse berücksichtigt.

Höhere Steuereinnahmen im laufenden Jahr
Im Vergleich zum geplanten Aufwandüberschuss im laufenden Jahr 2017 von 49.3 Mio. Franken konnte aus der Analyse der Steuereinnahmen 2016 bereits die Erwartung der Steuereinnahmen 2017 erhöht und die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank mitberücksichtigt werden. Für den Jahresabschluss 2017 kann deshalb mit einem Ertragsüberschuss gerechnet werden. Die Steuerprognose stellt in den wichtigsten Steuerteilbereichen der Einkommen und Vermögen sowie der Nachträge auf die Schätzungen der Gemeinden ab.

Finanzdepartement
Information

Dokumentation: Die detaillierten Unterlagen zum Aufgaben- und Finanzplan 2018-2021 finden Sie hier.


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